Einsicht/ Wiederspruch mündliche Prüfung möglich?

  • Hallo UN,


    ja, Du hast ein Recht auf Einsicht, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist. Das kannst Du bei allen Kammern, die ich kenne, formlos beantragen.


    Den Widerspruch musst Du schriftlich oder zur Niederschrift binnen einen Monats nach Zugang des Bescheides einlegen.


    LG

    -Tim

  • Hallo UN,


    rechtlich gesehen gibt es den Begriff der Befangenheit. Der greift hier aber nicht.

    Der Prüfling wird stets gefragt, ob er dem Ausschuss Befangenheit unterstellt. Allein die Tatsache, dass er bereits zu einem früheren Zeitpunkt von diesem Ausschuss geprüft wurde, ist kein Hinweis auf Befangenheit.


    Und: Du kannst sicher sein, dass ein Prüfungsausschuss der IHK professionell vorgeht.


    LG

    -Tim

  • Und: Du kannst sicher sein, dass ein Prüfungsausschuss der IHK professionell vorgeht.


    Ob das so stimmt bezweifle ich jetzt mal.


    Die Ergebnisse der schriftlichen Klausuren vom Betriebswirt IHK wurden in meiner IHK bekannt gegeben. Prüfung 1 und 3 sind gut gelaufen. Prüfung 2 sind über 90% durchgefallen. In meinem Vollzeit-Präsenzkurs hat niemand die 2. Klausur bestanden.


    Mündliche Prüfung 2 Prüfungsausschüsse. Beim ersten Ausschuss knappe 100% Erfolgschance gewesen. Beim zweiten sind ca. 50% Durchgefallen.


    Kann natürlich alles Zufall sein nur ist eine Erfolgschance von 10% sogar bei den Top-Unis dieser Welt nicht der Fall.

  • Hallo UN,


    Du sprichst vom Betriebswirt nach neuer VO nehme ich an.


    Die schriftlichen Prüfungen sind dort seltsam. Es werden überwiegend wortreiche Ausführungen gewünscht, harte Fakten sind unterrepräsentiert. Das liegt aber nicht in der Verantwortung des Prüfers, sondern des Aufgabenerstellungsausschusses. Mir tun die Prüflinge inzwischen leid.

    LG

    -Tim