Fachwirt EK oder technischer Fachwirt? Anbieter?

  • Hallo zusammen,

    ich bin 21 Jahre alt und habe nach meinem Abitur erfolgreich eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert.

    Seit April 23 bin ich als Sachbearbeiter Einkauf angestellt.

    Momentan überlege ich, wie ich mich am besten weiterbilden kann.

    Naheliegend wäre natürlich der Fachwirt Einkauf.

    Nachdem ich mich jedoch nochmal etwas mehr umgeschaut habe, bin ich auf den technischen Fachwirt gestoßen.

    Diesen finde ich tendenziell nochmal etwas Interessanter, da hier ja auch die technischen Elemente mit aufgegriffen werden.

    Welchen Fachwirt, von diesen beiden, würdet Ihr mir denn eher Empfehlen?


    Am liebsten würde ich den Fachwirt in Teilzeit absolvieren. Hier habe ich auch schonmal nach Anbieter gesucht, bin aber auf noch keinen gestoßen der mich zu 100% überzeugt.

    Kann mir jemand einen guten Anbieter Empfehlen (gern auch Online-Kurse)?


    Danke schonmal im Voraus :)

  • Hallo Adrian,


    am besten klärst Du vorab einmal, ob Du die Zulassungsvoraussetzungen für den Technischen Fachwirt erfüllst. Du schreibst, dass Du Sachbearbeiter im Einkauf bist:


    § 2 Zulassungsvoraussetzungen

    (1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“

    ist zuzulassen, wer


    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen

    kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder

    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach

    eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder

    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis

    nachweist.


    (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“

    innerhalb der letzten fünf Jahre, und


    2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften

    Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.

    (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage

    von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

    (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Viele Grüße

    Tiba

  • Hi Tiba,


    danke für die Info, ja das kläre ich nochmal ab :)


    LG
    Adrian

  • Hallo Adrian,


    um ganz sicher zu gehen das du die Voraussetzungen erfüllst, solltest du bei der IHK eine "Vorabüberprüfung der Zulassungsvoraussetzungen" beantragen. Dazu gibt es einen Antrag auf deren Website.

    Bei positivem Entscheid musst du diesen eigentlich auch immer bei dem jeweiligen Anbieter einreichen, um dich zu einer Weiterbildung anzumelden.


    Bzgl. des technischen.... schau dir bei Youtube mal die NTG Videos von B.L.H. an, da bekommst du einen guten Einblick was dich erwartet.


    LG Foxy