Querverweis Gesetzbücher

  • Guten Tag zusammen,


    nach langem als stiller Leser, hab ich mich endlich beschlossen, mich bei diesem coolen Forum zu registrieren. Erstmal Hallo an alle.


    meine Frage wäre bezüglich der Querverweise in den Gesetzesbüchern.

    in den älteren Threads wurde diesbezüglich schon vieles beantwortet, jedoch würde ich gerne wissen, ob man z.B. als Querverweis in dem Gesetzbuch auch " § 33 absatz.3 " notieren darf oder sind die Wörter wie Absatz oder Satz 1 verboten?


    mehr will ich nicht wissen :D


    edit: darf man eine Lösungsschemata reinschreiben. also z.B. beim §2 verweis auf § 7 dann verweis auf § 10 und dann weiter auf § 70 usw. oder ist das verboten und somit ein spicker?

    vielen Dank auch an alle die hier diese Seite pflegen und anderen unterstützen.


    Gruß Max