Fachgespräch: Kann man durchfallen und was dann?

  • Natürlich kann man das Fachgespräch wiederholen zum nächsten von der IHK angebotetenen Termin (halbes Jahr später).


    Ich kenne vom hören ein Fall, von jemandem der es nicht geschafft hat weil er rein garnichts zu dem Thema sagen konnte. Er musste das Fachgespräch dann nach ein paar Monaten wiederholen.

  • Hendrix / Fadenfee - Danke


    Schwerpunkt ist ja Thema Führung und Zusammenarbeit und ich denke zu dem Thema kann man ziemlich viel sagen und sich zum Teil auch aus den Fingern saugen.


    Ich persönlich kenne bisher niemanden, der durch die mündliche gefallen ist und auch die meisten Prüfer fragen / bohren nach, wenn du was nicht weißt - war jedenfalls gestern bei mir so - und mind. 50 % sind zu schaffen, zumal die Prüfer ja auch wissen, daß der prüfling ziemlich angespannt ist...


    Vll. noch einmal das Skript Führung und Zusammenarbeit durchlesen und dann klappt das schon. :)


    Und wenn man es wirklich nicht geschafft hat, finden die Prüfungen zum Sommer hin statt - also in der nächsten Runde (schriftliche beginnen ab März).

  • Zitat von "Banshee83"

    Natürlich kann man das Fachgespräch wiederholen zum nächsten von der IHK angebotetenen Termin (halbes Jahr später).


    Ich kenne vom hören ein Fall, von jemandem der es nicht geschafft hat weil er rein garnichts zu dem Thema sagen konnte. Er musste das Fachgespräch dann nach ein paar Monaten wiederholen.


    Hab nächste Woche mein Fachgespräch und mich würd es schon interessieren, wie genau die rechtliche Lage ist, wenn man durchfällt.


    Von der IHK kam die Auskunft, dass wenn man durchfällt die Handlungsspezifische -u. die Fachprüfung wiederholt werden muss. :shock:


    Wie ist es denn nun genau ????


    Nen Fall vom hören sagen ist mir zu schwammig :roll:

  • Basini


    von meiner IHK habe ich zwischenzeitlich gehört, das wenn man das Fachgespräch vergeigt, man natürlich zum nächsten Prüfungstermin wiederholen kann. Wirtschafts- und Handlungsbezogene Prüfung bleibt davon unberührt.... Also schon mal nicht schlecht. Mittlerweile bin ich auch ganz optimistisch.
    Werde übrigens von der IHK Rhein-Neckar geprüft ....

  • hallo zusammen,


    ich kehre diesen thread mal hervor, weil ich ein problem habe.


    gestern bin ich zum mündl. fachgespräch eingeladen worden- meine leistung war lt. prüfausschuss mangelhaft(ist trotz vielem lernen leider nicht mein thema gewesen)- dennoch wurde mir am ende gratuliert und es hieß ich hätte trotzdem bestanden.


    heute bekomme ich von der ihk eine mail, das nach aktendurchsicht festgestellt wurde das der prüfungsausschus mich mit mangelhaft bewertet hat, ich aber bestanden habe- das das nicht zusammen passen würde. das resultat ist, das ich nun zur mündl. wiederholung muss.


    was sagt ihr dazu? ich bin wirklich unglaublich enttäuscht und sauer über diese vorgehensweise. im schriftlichen habe ich eine gute drei(also kein wackelkandidat oder so)

  • sorry -. aber ich versteh Bahnhof... Schreib doch bitte mal genau, was Du bestanden und was Du nicht bestanden hast. Hattest Du die Prüfung "handlungsspezifisch" bestanden und bist im "Situationsbezogenen Fachgespräch" durchgefallen???

  • ach so! Dann ist der Prüfungsausschuss wahrscheinlich noch nicht so lange im Amt und hat die Prüfungsordnung falsch interpretiert - die auch wirklich nicht so einfach ist. Es heisst nämlich: "Für die Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
    ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertung der schriftlichen Situationsaufgabe und der Punktebewertung der mündlichen Prüfung ... zu bilden."


    Das kann zu dem Fehlschluss verführen zu meinen, es genügt, wenn diese Gesamtnote ausreichend ist - und dieser Annahme war der PA vermutlich. Das stimmt aber nicht, denn es heisst im nächsten Absatz: "Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen
    erbracht wurden." Und schriftliches und mündliches sind verschiedeene "Prüfungsleistungen".


    Anders gesagt: Du kannst zwar in den beiden Klausuren eine mangelhafte Leistung in einer mit einer ausreichenden in der anderen ausgleichen, aber nicht schriftliches und mündliches gegeneinander. Zum Mündlichen wird man ja auch nur zugelassen, wenn das Schriftliche bestanden ist; deshalb ist es logisch, dass auch umgekehrt kein AUsgleich möglich ist. Da kannst Du wohl nichts gegen machen. - Aber bei der Geschichte gehst Du in die Wiederholung mit einem fetten Bonus!!!