Wirtschaftsfachwirt IHK Bayern, einige Fragen

  • Hallo,


    wie im Thema schon steht möchte ich gerne diese Berufliche Weiterbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen.


    Ich schätze das diese oder ähnliche Fragen bereits gestellt wurden, aber ich habe dazu leider nichts passendes gefunden.


    Nun fallen dazu ein paar Fragen an die mir noch unklar sind und hoffe das der ein oder andere sich da etwas besser auskennt.


    Ich bin seit Oktober 2009 in einen sehr großen und bekannten Versandhaus tätig.


    Nun werde ich seit Dezember letzten Jahres bei meinen jetzigen Arbeitgeber in der Kundenfachberatung (für Multimedia) eingesetzt, ist schon alles fest und ich war bereits 2 Wochen in einer Art Praktikum in dem man sehr zufrieden mit mir war.
    Davor war ich bereits in dieser Firma Stellenleiter für die Warenwirtschaft/Abwicklung, leider nur ein halbes Jahr als Vertretung, da konnte ich bereits erste Einblicke in der Wirtschaftswelt sammeln, welche mir sehr gefallen haben.


    Nun möchte ich nicht mein Leben lang ein "einfacher" Kundenberater oder Hilfsarbeiter sein, sondern möchte etwas für meine Zukunft tun und diesen Zweig einschlagen.


    Nun die eigentlichen Fragen:


    1. Als Voraussetzung für die Fortbildung wird eine 3-Jährige Berufserfahrung (Bei Prüfungsantritt?) vorausgesetzt.


    Muss diese am Stück durchgehend bei einem Arbeitgeber sein oder ist dies auch "Stückweiße" bei verschiedenen Arbeitgebern ausreichend?


    2. Wie ist es wenn man in diesen 3 Jahren über eine längere Zeit krank ist/war?


    (Bin seit Mai 2010 nach einer schweren Herz-Op krank, aber mittlerweile wieder voll genesen und werde in 2 Wochen wieder mit der Arbeit beginnen)


    Wird diese Zeit mitgezählt oder "gestrichen"?


    Das war es erst mal, bitte keine Fragen wie "warum willst du das machen", "das würde ich nicht empfehlen" oder "mach doch etwas anderes", diese Fragen werde ich gerne beantworten wenn es soweit ist, ich möchte erst einmal die Grundfragen geklärt haben.


    Achja, falls es wichtig ist, die IHK ist in Oberfranken/Coburg.


    Schönen Abend


    Gruß

  • Da ich faul bin kopier ich einfach mal aus meinem e.book "Wirtschaftsfachwirt Infopaket":
    Voraussetzung ist eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
    Was als kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf" anerkannt ist, kann im Zweifelsfall beim Bundesinstitut für Berufsbildung (http://www.bibb.de) nachgelesen werden. Wer eine solche Ausbildung hat, ist ohne weitere Voraussetzungen zugelassen. Bei allen anderen ist eine Zulassung auch möglich, wenn eine je nachdem ein-, zwei- oder drei-jährige Berufspraxis nachgewiesen wird. Das ist aber nicht ganz so einfach, wie es hier steht! Zu diesen Vorschriften gibt es eine Einschränkung und eine Erweiterung. Die Einschränkung: die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirtes haben. Die Erweiterung: zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. "


    Das Ganze bezieht sich immer auf den Tag der Prüfung; melde dich einfach nochmal, wenn das unklar oder zu kompliziert ist., Sind halt von Juristen ausgebrütete Sachen - und die sind leider nie einfach zu verstehen ...

  • Hallo Reinhard,


    vielen Danke für deine rasche Antwort.
    Soweit ist die Antwort verständlich und auch gut erklärt.


    Das heisst also dann das die 3 Jahre Berufserfahrung im Kaufmännischen oder Verwaltenden Bereich sein SOLL, abern icht muß.
    Und zur Prüfung KANN AUCH zugelassen werden wer dies erfüllt.


    Bitte Korrigiere mich wenn ich dies falsch verstanden habe.


    Nun, ich werde es wohl mit meinen Vor-Kenntnissen Versuchen und meiner Beraterin (die leider erst wieder am 16.01. zu sprechen ist ) das auch so dalegen.
    Ich weiß man soll nicht von sich selbst auf andere Zeigen, aber ich kenne viele die haben ganz ohne irgendwelche Kaufmännischen Erfahrungen den Kurs bekonnen und auch geschafft, also sollte es ja möglich sein, auch wenn es sicher nicht einfach wird.


    Danke und Gruß

  • Hast Du richtig verstanden - diese "Kann-" und "Soll-"Vorschriften geben dann den einzelnen Kammern doch einiges an Entscheidungsspielraum. Es ist deshalb wichtig, besonders bei Tätigkeitsbescheinigungen, die Du für diesen Zweck beim jetzigen oder früheren Arbeitgebern anforderst, darauf hinzuwirken, dass der kaufmännische Teil betont wird!