Weg zum Handelsfachwirt

  • Zitat von "Tina21"

    Ja, kannst du, da das Meister-Bafög anders funktioniert als das "normale" Studierenden-Bafög. Das Meister-Bafög bekommst du auf jeden Fall ausgezahlt, da interessiert es auch nicht, wie viel Geld du auf der hohen Kante hast.


    Das stimmt so für Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Bücher usw. die werden ohne Überprüfung der Vermögenslage übernommen (Ausnahme: man hat schon mal Meister-Bafög bezogen, dann gibt es nichts).


    Anders verhält es sich bei den Leistungen zum Lebensunterhalt. Sollte er auch Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen, so wird seine Vermögenslage überprüft. Für Ledige ohne Kinder gibt es einen Vermögensfreibetrag von 35.800 Euro d.h. bis dahin wird man wohl uneingeschränkt Unterhaltsleistungen bekommen. Bei Verheirateten wird das Einkommen des Partners in die Berechnung mit einbezogen.


    siehe http://www.meister-bafoeg.info