Hilfsmittel

  • Hallo,


    habe jetzt die Einladung zur Prüfung erhalten mit der entsprechenden Hilfsmittelliste.
    Dort stehen nur BGB, HGB und Arbeitsgesetze.
    Heißt das, dass ich die anderen Gesetze, wie z.B. Markengesetz, UWG, GWB, Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz nicht nutzen darf?


    Gruß
    Petite

  • Hallo zusammen.


    Welche Formelsammlung kann man sich guten Gewissens kaufen, auch wenn diese dann mal nicht zur Prüfung zugelassen wird? Ich habe von der Sammlung von Johanna Härtl gehört, aber auch die von der IHK soll nicht schlecht sein. Kann mir jemand weiterhelfen?


    LG Sweetie985

  • Hallo,


    danke für die Info. Also bringe ich die anderen Gesetzestexte doch mit.
    Was empfehlt ihr bei Zollrecht? Da gibt es wohl nicht so wirklich ein festes Gesetz, oder?


    Ich nutze beide Formelsammlungen...IHK und Härtl. Habe bei der ersten Prüfung die IHK-Formelsammlung genutzt. (Da hatte ich die von Frau Härtl noch nicht). Ob die von Härtl erlaubt ist, weiß ich nicht. Ich nehme beide mit.


    Ab Herbst 2012 soll eine Formelsammlung nicht mehr zugelassen werden. Da stellt die IHK die entsprechenden Formeln bei der Prüfung.


    Stine:
    Hast du schon den zweiten Teil geschrieben?


    LG
    Petite

  • Hallo Petite,


    ich bin schon komplett fertig ich habe im November geschrieben. Am Besten fahrt Ihr mit der Härtl mit der kam ich am Besten klar da steht auch mehr drin.


    Zum Zollrecht kam bisher in keiner Prüfung was dran bin mir auch nicht sicher ob es da adequate Literatur zu gibt ich denke aber mal nicht das es so tief gehen wird.


    Schreibt Ihr jetzt dann im April`?


    LG Stine

  • Hallo Stine,


    herzlichen Glückwunsch noch nachträglich!!! Du bist sicher sehr froh, dass du es endlich hinter dir hast.
    Schön, dass du dennoch uns hilfereiche Tipps gibst.
    Du meinst also, die "Härtl-Formelsammlung" ist erlaubt in der Prüfung?!


    Ja, ich schreibe in 3 Wochen die Prüfung. Es ist sehr viel Lernstoff...soviel kann ich gar nicht wissen. Ich kann nur hoffen,
    dass ich zu jeder Frage was weiß.
    Ich habe nur festgestellt, dass z.B. für eine 2Punkte-Frage die Lösung sehr umfangreich sein sollte...obwohl es eben nur 2 Punkte sind. Das ist ein großer Unterschied zur ersten Prüfung.


    Mich wundert es, dass Zollrecht noch nie rangekommen ist, obwohl der Lernplan dies als höchste "Lernstufe" einordnet.


    LG
    Petite

  • Hallo Petite,


    lass das mit den Musterlösungen da wird viel um den heissen Brei geschrieben das sind ja nur mögliche Lösungen, wenn Du die Antwort vernünftig in ein paar Sätzen nieder schreiben kannst und die richtigen Schlagwörter kommen reicht das. Ihr dürft nicht den Fehler machen und Euch an den alten Prüfungen zu messen wenn ihr Euch die Lösung durchlest und mit Eurer vergleicht und es passt weil wie schon gesagt die Schlagwörter gekommen sind dann passt das.


    Macht Euch nicht verrückt.


    LG Stine