Keine Prüfungszulassung durch IHK

  • Hallo zusammen!


    Ich habe von der IHK keine Zulassung zur Prüfung zum PFK erhalten.


    Begründung war, dass ich keinen anerkannten Ausbildungsberuf habe.


    Ich war jahrelang bei der Bundeswehr und habe danach eine Ausbildung zum "staatl. gepr. Betriebswirt" gemacht". Dies soll ja die höchste, nichtakademische Ausbildung im kfm. Bereich sein. Die Bundeswehr hatte mir seinerzeit den "berufsnahen" Einsatz bescheinigt, sodass ich diese Aus- bzw. Weiterbildung OHNE Vorausbildung machen konnte.


    Hier ist sie aber offenbar wertlos :cry:


    Die IHK meint jetzt, eine solche schulische Ausbildung wird nicht anerkannt. Somit verweist sie auf eine Berufserfahrung von 60 Monaten im Personalbereich. Leider habe ich "nur" insgesamt 15 Jahre Berufserfahrung im verw. und kfm. Bereich, davon aber nur 26 Monate im Personalbereich.


    Merkwürdigerweise hat die IHK mir jedoch die Ausbildungszeit von 24 Monaten angerechnet, somit komme ich dann auf 50 Monate, fehlen aber immer noch 10.


    Hat hier jemand Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen? Es kann doch nicht sein, dass ein "hochwertigerer" Abschluss hier ein Ausschlusskriterium sein soll.


    Vielen Dank im Voraus!!


    Gruß
    Kosakenzipfel

  • Hallo,


    das ist in der Tat ein etwas komplizierterer Fall, aber ich versuche mal zu entwirren.


    Der staatl. gepr. Betriebswirt ist zwar ein höherer Abschluss, hat aber in der Spezialisierung nicht direkt etwas mit der Personalarbeit zu tun.


    Die Zulassung für den Personalfachkaufmann kann nur bekommen, wer eben die entspr. Berufserfahrung im Personalbereich aufweisen kann. Das kommt schlicht und ergreifend daher, dass darauf im Vorbereitungskurs und bei der Prüfung aufgebaut wird. Dabei spielt die Vorbildung erstmal keine Rolle (also z.B. das Abitur oder der Betriebswirt).


    Die Ausbildungszeit wird aber eigentlich nicht auf die erforderliche Berufspraxis angerechnet. Wenn dem in diesem Fall so sein sollte, dann aus Kulanz (vielleicht aufgrund der doch fortgeschrittenen Vorbildung?).


    Gruß,
    M. Wilhelm

  • Hallo Herr Wilhelm,


    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.


    Mir ist bewusst, dass meine Ausbildung nur wenig mit Personalwesen zu tun hat. Mir geht es jedoch darum, dass es sich zumindest um eine Ausbildung handelt. Diese Ausbildung wird jedoch von der IHK nicht anerkannt, sodass ich gem. § 2 der Prüfungsordnung PFK, 60 Monate Berufserfahrung im Peronalwesen nachweisen soll.


    Man behandelt mich quasi so, als hätte ich gar keine Ausbildung und das stört mich sehr.


    Wäre ich bspw. "nur" Verkäufer, und ich will hier wirklich keinem Verkäufer zu Nahe treten, dann wäre das eine anerkannte Berufsausbildung (im Sinne der Auslegung der IHK) im kfm. Bereich und mir würden 24 Monate Berufserfahrung im Personalwesen reichen, die ich ja auch nachweisen kann.


    Heute kam ein Schreiben der IHK, dass man mir anbietet, meine Unterlagen dem Prüfungsausschuss Ende Mai vorzulegen zur abschließenden Entscheidung. Das hilft mir wenig, meine Lebensplanung geht weiter, ich muss Meister-Bafög für den Vorbereitungslehrgang beantragen, mir eine Unterkunft am Schulungsort suchen etc.


    Vielleicht hat aber noch jemand einen Tipp für mich, ich möchte so schnell nicht aufgeben.


    Schönes WE wünscht
    Kosakenzipfel


    P.S. Stehen mir Rechtsmittel gegen eine solche Entscheidung der IHK zur Verfügung?

  • Hallo,


    Du kannst gegen die Nichtzulassung Widerspruch einlegen und bei ablehnenden Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Aber schneller als Ende Mai wirst Du damit sicher keinen Erfolg haben.
    In § 2 (1) der Prüfungsordnung wird explizit eine anerkannte Ausbildung verlangt, da ist dann auch ein höherwertiger Studienabschluß kein Ersatz dafür. der saatliche geprüfte Betriebswirt ist auch nicht die "höchste kaufmännische Ausbildung", sondern ein Weiterbildungsabschluß, der vom Gesetzgeber und der IHK auf dem Level des Fachwirts angesiedelt wird.


    Ich würde die Zulassung mit §2 (4) begründen, da Du durch Vorlage von Zeugnissen und auf andere Weise glaubhaft machen kannst, dass Du Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hast, die zur Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Du hast doch sicherlich beim staatlich geprüften Betriebswirt ein Prüfung in Personalwesen bestanden - die würde ich ins Feld führen. Bei der Bundeswehr hast Du doch auch sicherlich Führungsverantwortung gehabt. Dies würde ich mir bescheinigen lassen oder genau beschreiben und ebenfalls als Qualifikation im Sinne des §2 (4) anführen. Damit solltest Du beim Prüfungsausschuß bis Ende Mai Erfog haben.


    Wenn Du abgelehnt wirst, kannst Du es auch bei einer anderen IHK versuchen (z.B. die IHK am Lehrgangsort, am Wohnsitz, am Arbeitsplatz oder am Zweitwohnsitz). Unabhängig von der Entscheidung kannst Du das Meister-Bafög schon formlos beantragen und beim Bildungsträger nachfragen, ob er Dir bei Nichtzulassung ein Rücktrittsrecht einräumt.


    Viel Erfolg wünscht Dir


    Martin

  • Hallo Martin,


    danke auch für Deine Antwort.


    Führungsverantwortung hatte ich selbstverständlich bei der Bundeswehr als Vorgesetzter (Oberfeldwebel). Dies wird mir aber ebensowenig anerkannt wie meine Ausbildung. Man könnte dies nur berücksichtigen, wenn ich direkt im Personalwesen gedient hätte... (Aussage IHK)


    Auch lässt man mich nicht nach § 2 (4) zu. Hier wäre ein sehr strenger Maßstab anzulegen und dieser § soll in erster Linie europäischen Antragstellern helfen, damit diese mit vergleichbaren Qualifikationen nicht schlechter gestellt werden... (Aussage IHK)

    Ich werde hier weiter berichten.


    Gruß
    Kosakenzipfel

  • Hallo zusammen!


    Mittlerweile habe ich die Zulassung zur Prüfung von einer anderen IHK anstandslos erhalten.


    Dies allerdings an einem Standort, wo keine Vorbeitreitungsprüfung nach meinen Vorstellungen stattfindet.


    Ist es ratsam, bei der ablehnenden IHK den Widerspruch damit zu begründen, dass eine andere IHK die Zulassung befürwortet hat?


    Nicht, dass das ein Eigentor wird und die zulassende IHK der ablehnenden folgt...


    Gruß
    Kosakenzipfel

  • Hallo Kosakenzipfel,


    Du kannst doch die Vorbereitung bei Dir im Ort machen und die Prüfung bei der IHK, die Dich zugelassen hat. Wenn Du die Prüfungszulassung bereits schriftlich hast, ist es kein Problem als Auswärtiger dort auch die Prüfung abzulegen. Ansonsten kannst Du die IHK Deines Zweitwohnsitzes, Arbeitsplatzes oder Lehrgangsanbieters wählen.


    Zur Frage, ob die Zulassung der einen IHK als Widerspruchsbegründung sinnvoll ist: Die IHKs sind jeweils unabhängig und entscheiden eigenständig (es gilt die sogenannte Kammerhoheit). Die Zulassung bei einer IHK führt nicht unbedingt dazu, dass sich Deine IHK dem Widerspruch entspricht. Überzeugender wären substantielle Gründe (wie z.B. die Personalverantwortung beim Dienst am Vaterland). Einen Widerruf einer schriftlichen Prüfungszulassung halte ich für ausgeschlossen (es sei denn Du hättest irgendwelche Unterlagen gefälscht...).


    Viel Erfolg


    Martin