Hallo Herr Holtschneider,
die 1% Toleranz finde ich in den Kommentaren zur Stichprobeninventur (§ 241 (1) HGB). Diese muss ja laut Gesetz einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommen. Nach h.L. wird hier eine 1% Toleranz eingeräumt.
Ich hoffe, dass hilft Ihnen weiter
Martin Lesny