Keine mündl. Ergänzungsprüfung?

  • hallo zusammen,


    bin leider in 2 prüfungen durchgefallen. jedoch knapp unter 50 punkten! es handelt sich um den prüfungsteil 1, bilanz und steuerpolitik und finanzwirtschaftliche steuerung d. unternehmens...


    mir wurde per post keine mündl. ergänzungsprüfung angeboten. ist das normal???


    danke für eure hilfe

  • Hallo sonnyblack,


    wie sagt der Jurist so schön: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." In § 4 Abs 9. der Prüfungsordnung zum Gepr. Betriebswirt ist eindeutig geregelt, dass eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten werden muss, wenn in nicht mehr als zwei Fächern eine mangelhafte schriftliche Leistung erbracht wurde:
    9) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen
    nach Absatz 2 mangelhafte Prüfungsleistungen
    erbracht, ist darin jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung
    anzubieten. Bei einer oder mehreren
    ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht
    diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung
    soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und soll
    je Prüfungsbereich in der Regel nicht länger als 20 Minuten
    dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung
    und die der mündlichen Ergänzungsprüfung
    werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei
    wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung
    doppelt gewichtet.


    Ich würde bei meiner IHK anrufen und mich nach dem Termin für diese Ergänzungsprüfung erkundigen. Wahrscheinlich sind die noch auf Terminsuche...


    Mit den besten Grüßen


    Martin