Fachgespräch Recht? Erfahrungen?

  • Servus,


    die wenigsten Prüflinge wählen fürs Fachgespräch Recht. Die, die es aber wählen, haben es immer drauf gehabt. Da gabs immer Zweier oder besser.
    In Marketing improvisieren zu können, ist eine Illusion. Meinst Du, wir Prüfer merken nicht, dass einer improvisiert? Und wenn einer meint, er könnte was durchs improvisieren rausreißen, dann hat er sich getäuscht.
    Im Gegenteil, Gelabere gereicht Dir immer zum Nachteil, uns kannst Du nicht mit Improvisieren täuschen.
    Daher, wenn Du es drauf hast, besser Recht wählen.
    Freut auch unser Prüfer mehr. Endlich Abwechslung.
    Kleiner Tip am Rande: Falls Du im Präsentieren nicht fit bist, noch Vorbereitungskurs buchen. Dann hast Du nur noch den halben Bammel vor dem Fachgespräch.


    Gute Nacht
    Dozent IHK

  • Zitat von "DozentIHK"

    Servus,


    gratuliere zur Wahl. Wenn Du da einigermaßen fit bist, freuts die Prüfer.


    Gute Nacht


    Lese ich das Wort "einigermaßen"?


    Ich glaubte bisher der Prüfling wird gefordert die ganzen Paragraphen zu kennen, wie sonst könne er einen Sachverhalt
    korrekt und in Bezug auf die Gesetze erläutern?

  • Guten Abend,


    Du liest tatsächlich "einigermaßen".
    Vielleicht ist einigermaßen etwas untertrieben, du solltest schon den Erfüllungs- vom Verrichtungsgehilfen unterscheiden können und bei deren Definition nicht im Grundgesetz blättern oder in der Heimpersonalverordnung. Aber typische Rechtsfrage ist beispielsweise so ähnlich aufgebaut:
    Der völlig übermüdete Dr. Schnarch, seit 72 Stunden im Dienst, ist auch so im Dienstplan eingetragen, amputiert der Patientin Huber anstatt den Arm das Bein, weil es so in den Unterlagen stand. Wer haftet für was?
    Ist jetzt überspitzt formuliert, aber so läuft das tendenziell.
    Deshalb ist Recht eigentlich eine gute Wahl.


    DozentIHK

  • Ich hoffe nicht, daß ich jeden Paragraphen auswendig können muß. Für die Aufgabenstellung ist ja wichtig zu wissen wer wem warum was schuldet oder wer wie seine Pflicht verletzt hat. Über die Haftung des Krankenhausträgers oder des Arztes kann man wahrscheinlich schon 20 min. etwas erzählen, wenn der Prüfer noch etwas bohrt. Die Zeit geht bestimmt sehr schnell rum, zumindest für den Prüfling:-)
    Zum Glück sind noch 3 Monate Zeit zum Lernen.