Prüfung WBQ 18.10. - Themen, Berichte...

  • Hallo,


    ich musste für mich erstmal nach der Prüfung abschalten. Ich fand sie schon sehr hoch angesetzt im Gegensatz zu den älteren Prüfungen. Man hatte manchmal das Gefühl, es wäre so schwer, weil uns 15 min mehr in 2 Fächern geschenkt wurden.


    In Rewe das mit der Handelsspanne war total blöd, aber auch der progressive Steuersatz in Steuern. Das haben wir so intensiv nicht durchgenommen. Hab irgendwas aus dem Gesetz rausgeschrieben, aber es wird wohl sicher keine Punkte geben.


    Die anderen naja, es gab immer mal gute Aufgaben und bescheidene.


    Aber alles in allem recht gehoben.


    Ich war bei manchen Aufgaben total unsicher, weil diese so noch nie dran waren. Ich hab Angst durchgefallen zu sein und noch so lange warten.


    LG Sweetie985

  • Hallo zusammen, ich möchte mich nur kurz zur Rechtsprüfung äußern. Und zwar geht es mir da um die Aufgabe mit den Bohrmaschinen und der Klausel "frei Haus".


    Meiner Meinung nach trifft der § 447 BGB hier gar nicht zu. Siehe hier: http://www.rechtsanwalt.com/ur…skauf-lieferung-frei-hau/


    Und zwar wurde hier "frei Haus" vereinbart da der Käufer in seiner Auftragsbestätigung nicht widerspricht. Somit trägt der Verkäufer die Gefahr bis zur Anlieferung der Ware beim Käufer.


    Gruß


    Tony

  • Hallo Tony,


    das von dier zitierte Urteil betrifft einen Verbraucherkauf vor der gesetzlichen Neuregelung und ist daher für den Prüfungsfall unrelevant. Ich bi der Ansicht, dass der § 447 BGB hier Anwendung findet, da "Frei Haus" lediglich die Versandkosten eindeutig regelt, eine eindeutige Bestimmung des Erfüllungsortes damit nicht erfolgt. Das Kostenübernahme und Gefahrübergang im Versendungskauf auseinanderfallen kann, sieht man z.B. bei einer Vielzahl von Incoterms.


    Meines Wissens ist aber die Frage der Bedeutung der "frei Haus" Klausel weder gesetzlich noch höchstrichterlich entschieden worden, daher müssten die Korrektoren auch eine gut begründete andere Ansicht zulassen.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo Martin,


    vielen Dank für deinen Hinweis. Aber ich muss dir leider widersprechen. In meinem Link steht als Überschrift ganz klar das Thema " Kein Gefahrübergang bei Versendungskauf ("Lieferung frei Haus")" drin. Somit betrifft das sehr wohl den Versendungskauf. Und da steht auch ganz klar drin das wenn "frei Haus" vereinbart wurde der Verkäufer die Gefahr bis zur Anlieferung beim Käufer trägt. Die Gefahrtragung gemäß § 447 findet in solchen Fällen definitiv keine Anwendung. Anbei nochmal der Passus:


    "Haben die Vertragsparteien jedoch die Lieferung "frei Haus" vereinbart, so trägt der Verkäufer die Gefahr bis zur Anlieferung der Ware beim Käufer. Die Gefahrtragungsregel des § 447 BGB findet daher in solchen Fällen keine Anwendung."


    Liebe Grüße


    Tony