Prüfung WBQ 18.10. - Themen, Berichte...

  • Ne gar nicht... Ich hatte in keiner meiner beiden Ausbildungen bisher überhaupt ReWe. Hab in der Vorbereitung einen kleinen Aufbaukurs der IHK besucht, damit mir überhaupt jemand das ganze erklärt. Den Rest habe ich aus den Fernstudienheften entnommen...


    Das mit der Korrektur habe ich mir auch überlegt. Ich möchte aber nicht, dass sich die Ergebnisse zum negativen entwickeln. In meinem Schreiben steht, dass die Ergebnisse erst vorläufige Ergebnisse sind! Daher lasse ich das mit der Einsicht wohl erst mal. Eventuell wenn alles fertig ist. Dann kann sich das ganze nur zu meinen Gunsten entwickeln ;)


    Gruß
    HS

  • Aus zwei Ausbildungen kann man auch viel mitnehmen.. auf jeden Fall Lebenserfahrung. Und Prüfungsroutine die einem vielleicht die nötige Ruhe verleiht. Ich hätte nie gedacht dass ich mich mit Anfang 30 nochmal so verrückt mache vor ner Prüfung. 8)
    Insgesamt bin ich von der Rewe Prüfung einfach überrascht worden. Auf die Fragestellungen und das mathematische Denken war ich, auch aufgrund der vergangenen Prüfungen, nicht eingestellt.
    Ich verstehe deine Angst nicht, die beiden relevanten Korrekturen sind doch zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen. Falls du dem Ergebnis nicht widersprichst wird sich daran nichts mehr ändern.


    scratch
    Schade, woran hats denn schriftlich gelegen? Ich würde meine Schwachstellen ausbessern. Was dran kommt kann dir vermutlich keiner sagen. Kaufvertrag sicher immer ganz heiß...

  • Wir haben mit dem Dozent sehr viel BGB und HGB gemacht Arbeitsrecht nur mal ganz kurz, genau das war der Fehler.


    Die Prüfung war sehr Arbeitsrechtlike
    Von 3 die bei uns die Ergebisse haben hat einer 52 Punkte wir beide unter 50.


    Wir waren einfach voll auf kaufvetrag Gewährleistung ud solche Sachen eingestellt,
    Auch habe ich alle Prüfungen der letzten Jahren mehrmals durch gearbeitet aber diese kam mir sehr viel Arbeitsrecht vor hatte ich so noch nie bei wbq recht gesehen.


    :)

  • stimmt schon. Das war ebenfalls nicht zu erwarten. Auch unser Dozent hat den Schwerpunkt anders gesetzt und Arbeitsrecht nur ganz kurz besprochen. Uns wurde aufgetragen dieses Thema selbst zu erarbeiten. War dann recht froh dass wir uns die Arbeitsgesetzte besorgt hatten und in der Prüfung fast alles dort nachschlagen konnten. Auch wenn ich den §2 ArbZG mit der Nachtarbeitszeit überlesen und nicht gefunden hatte :lol: Man sieht irgendwann vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.. Hab dann "frei Schnauze" argumentiert.


    Ich fand eigentlich nur den Fall mit den "Bohrmaschinen" diskutabel...

  • Bohrmaschinen?


    Haben die jetzt schon unterschiedliche Prüfungen
    Ich habe in München geschrieben, also ich habe nicht mehr alles im Kopf aber Bohrmaschinen, nein
    Ich bin Gastro kann sein das es da Unterschiede gibt


    Naja vorbei ist vorbei und jetzt noch Mittwoch durch ziehen und dann ist gut.

  • Er meint wohl die Aufgabe mit den 10 (glaube ich) Bohreren, die geliefert wurden aber nicht angekommen sind. Da war die Diskussion, wer nun welchen Anspruch hat. Müssen die Bohrer nachgeliefert werden oder hat der Händler seine Pflich erfüllt, in dem er die Ware an eine Spedition übergeben hat.


    Also wenn du die wirtschaftsbezogene Qualifikationen geschrieben hast, war es definitiv die gleiche Prüfung.