Hallo werte Mit-Streber ;),
ich befasse mich gerade mit dem UWG. Meine größte Unterstützung hierbei stellt das Gesetz selbst und meine sogenannte "Bibel" ("Die Prüfung der Fachwirte" vom Kiehl-Verlag dar.
Hierin kann ich mir folgende Antwort auf eine Frage nicht im UWG erklären bzw finde ich es da einfach nicht.
Die Frage ist:
Ein Kaufmann bietet in einer Zeitungsanzeige diverse Artikel zum Kauf an. Als Anschrift gibt er nur eine Chiffre an. Ist das zulässig.
Antwort: Nein, jede Werbung von Kaufleuten gegenüber Kunden unter Chiffre oder nur Telefonnummer ist unzulässig, laut UWG.
Meine Frage:
In welchem Paragraphen steht das?
Danke sehr!