Begriffsklärung Prinzipien im Gesundheitswesen

  • Hallo Ihr Lieben!


    Brauche mal kurz eure Hilfe!


    Geht um ein Verständnisproblem.


    Haben von unserem Dozenten folgende Frage zur Vorbereitung auf´s Fachgespräch in Ökonomie bekommen:


    Erläutern sie bitte die folgenden wesentlichen Begriffe aus der Gesundheitsökonomie, die bei der Gestaltung des Sozialstaates als Grundannahme für die Verteilung von Risiken gelten:


    - Subsidaritätsprinzip
    - Nachrangigkeitsprinzip
    - Solidaritätsprinzip
    - Äquivalenzprinzip


    Da fängt es bei mir schon an! Sind das Subsidaritätsprinzip und das Nachrangigkeitsprinzip nicht ein und das selbe?
    Wenn nicht, wo ist da der Unterschied?
    Solidaritätsprinzip ist klar.
    Äquivalenzprinzip auch!


    Also, bitte nicht so schüchtern und helft mir bitte bei der Frage ;)


    Danke im Vorraus!

  • Aber sicher:


    Nachrangigkeitsprinizp: wir im Allgemeinen gebraucht, falls staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden. Beispiel: ALG II gibts erst, wenn Deine ganze Kohle futsch ist. Das Sozialamt zahlt Deinen Aufenthalt erst, wenn Du Dein Schloß verkauft hast.
    Subsidiarität: Erst hilfst Du Dir, dann die Familie, dann die Ortschaft, dann der Landkreis, dann das Bundesland, dann die Bundesrepublik, dann die Eu, oder wenn Dir dann immer noch keiner hilft, haste Pech gehabt.
    Andersrum gilts auch. Alles was vor Ort gelöst werden kann, soll da gelöst werden.
    EU erlässt Richtlinie; Deutschland setzt um, Bayern setzt um, Stad München setzt um.
    Also Subsi:
    Sowohl von unten nach oben, als auch von oben nach unten.


    Am Rande: In München hat die letzten Jahre keiner nach der Nachrangigkeit gefragt........


    DozentIHK