schriftliche Abschlussprüfung - handlungsbezogener Teil

  • Hallo,
    in 2Wochen stehen die beiden schriftlichen Abschlussprüfungen an, also der handlungsbezogene Teil.
    Ich bin jetzt seit einigen Wochen am Lernen, doch die Bereiche Finanzierung und Investitionen sind für mich nach wie vor Böhmische Dörfer.
    Auch Controlling ist für mich ein rotes Tuch, wobei ich mich hier schon etwas verbessert habe.
    Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, ob es nicht besser wäre die Prüfung im Oktober zu schreiben, vielleicht finde ich bis dahin jemanden, der mir den Stoff so erklärt, dass ich ihn auch verstehe.


    Kann ich jetzt noch von dem Termin zurücktreten?


    Es bringt mir einfach nichts, in die Prüfung zu gehen, wenn ich weiß, dass ich da eh durchfallen werde...da hab ich momentan auch weiter keine Motivation zum Lernen.


    Wer kann mir hier weiterhelfen?


    Vielen Dank!

  • Hallo ifw-2013,


    "§ 20 Prüfungsordnung für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen


    Rücktritt, Nichtteilnahme
    (1) Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor
    Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt."


    ist also kein Problem. In der Regel musst Du aber 50 % der Prüfungsgebühr zahlen.


    LG
    -Tim