Frage zur Wiederholungsprüfung

  • Hallo,


    ich habe das "Glück" 2 Teilbereiche Wiederholen zu dürfen einmal ReWe und das andere ist VWL!


    in einem hatte ich knapp 49 % und im anderen etwas mehr als 40 %


    Wie sieht das aus wenn ich nun nur VWL wiederhole was mir "einfacher" erscheint, als RW kann ich mit RW in die mündliche Nachprüfung?

  • Eigentlich müsstest du jetzt beide Fächer schriftlich wiederholen und erst wenn du dann bei dem einen durchgefallen bist und das andere geschafft hast, darfst du in die Nachprüfung. So haben wir das zumindest gesagt bekommen.
    Wenn du nur die VWL Prüfung mit schreibst und in der Rechnungswesenprüfung fehlst bekommst du dafür eine 6 also "Fach nicht bestanden" dann müsstest du auch in die mündliche Nachprüfung kommen.


    Ansonsten einfach mal bei der zuständigen IHK anrufen und direkt nachfragen.

  • § 8 Wiederholung der Prüfung


    (1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
    (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.


  • Ich nehme an, Deine Situation bezieht sich auf die Prüfung "WIrtschaftsbezogene QUalifikationen" mit 4 Klausuren. Hier ist eine mündliche "Ergänzungsprüfung" laut Prüfungsordnung "anzubieten", wenn in EINEM Fach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Bei einer ungenügenden oder mehr ale iner mangelhaften muss wiederholt werden. Für die Wiederholung gilt der oben zitierte § 8, dass bestandene Leistungen anerkannt werden können; Du musst also nur die beiden Fächer im Oktober nochmal schreiben.