mdl. Ergänzungsprüfung rechtl. Bestimmungen

  • Schön, wenn ihr eure Ergebnisse schon habt... ich darf seit Mitte März noch weitere 2 Wochen warten :(
    Aber wenn du mich fragst, was ich für Recht lernen würde....


    Aufbau des SGB ( Einleitung in der Beckfassung gut studieren)
    Haftungsrecht.... (verschiedene Arten der Haftung)
    GG
    BGB ( insbesondere das aktuell eingefügte Patientenrechtegesetz....seit 01.03.2013 in Kraft)
    genauso wie das Pflege-Neuausrichtungsgesetz, dass seit 01.01.2013 in Kraft ist.....


    die Haftung in Zusammenschau mit den "Nebengesetzen StGB und Arbeitsrecht" können gut abgefragt werden.


    Die Europäische Hygienevorschrift, (wie sie abgefragt wurde in der Prüfung Aufg. 2) wäre bei mir erneut Mut zur Lücke......


    Liebe Grüße


    Frankenkauli

  • Ich bin echt prüfungserfahren und würde mich danach richten, wie viele Punkte
    ich in der Ergänzungsprüfung noch erreichen muss.


    Brauchst Du "nur" ein ausreichend, dann würde ich mich an dem Rahmenstoffplan
    orientieren. Dann werden nämlich nur die Grundlagen geprüft.

  • Das ist mir bewusst, ich meinte, dass es ein Unterschied ist, ob ich ne "2" in der Ergänzungsprüfung brauche, um im Gesamtergebnis eine "4" zu
    bekommen oder ob mir eine gute "4" in der Ergänzungsprüfung schon reicht um insgesamt eine "4" zu erreichen.

  • Wichtig in der Ergänzungsprüfung ist, dass Du die Sachverhalte erklären kannst.
    Du mußt weder alle § kennen, noch muss dein Wissen allzu detailliert sein.
    Wenn Du bei uns geprüft wirst, fragen wir vor Beginn der Ergänzungsprüfung nach Deinem Beruf und stellen entsprechend Fragen zu Rechtsgebieten, die Du aus Deinem Umfeld kennen mußt.
    Ich habe im Januar bestimmt 10 Ergänzungsprüfungen in Recht abegenommen und alle haben bestanden.


    Servus


    DozentIHK