HILFE:/// Frage zu Gesellschaftsformen

  • Hallo Ihr,
    und zwar habe ich grad eine Prüfung aus 2010 Recht gemacht und jetzt stellt sich mir eine Frage:
    die Paragrafen des HGB für die OHG betreffen ja teilweise (oder ganz??????) auch die KG. Aber nun wird auch in der Lösung für eine GBR auf die Paragrafen der OHG verwiesen. Jetzt kenne ich mich überhaupt nicht mehr aus:/
    Bitte helft mir, welche Paragrafen der OHG treffen auch auf die KG zu und welche treffen auch auf die GBR zu??
    Dankeschön schon mal:)
    Liebe Grüße
    Sonne

  • Hallo Sonne91,


    der Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. 8)


    Die GbR findet sich in den §§ 705 ff. BGB. Sie ist die "Mutter aller Gesellschaften".



    § 105 Abs. 3 HGB sagt: "(3) Auf die offene Handelsgesellschaft finden, soweit nicht in diesem Abschnitt ein anderes vorgeschrieben ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft Anwendung."


    Unterschiede sind z. B. die Eintragung ins Handelsregister und die Firma.




    § 161 Abs. 2 HGB sagt: "Soweit nicht in diesem Abschnitt ein anderes vorgeschrieben ist, finden auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Handelsgesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung."


    Unterschiede sind z. B. die Haftung und die gesetzlichen Gewinnverteilungsvorschriften.


    Zitat

    Aber nun wird auch in der Lösung für eine GBR auf die Paragrafen der OHG verwiesen.


    Ohne den Fall zu kennen kann ich dazu nichts sagen. Umgekehrt würde es mehr Sinn ergeben.


    LG
    -Tim