Doch keine Hochschulbescheinigung mit bestandenen Fachwirt?

  • Hallo,


    ich habe meinen Fachwirt im Juni diesen Jahres in Hamburg bestanden.
    Uns wurde von den Dozenten in den Vorbereitungslehrgängen erklärt, das wir mit bestehen des Abschlusses eine Hochschulbescheinigung erhalten.Also ein Formular, das uns Fachwirten auch ohne Abi berechtigt zu studieren.
    Oder hab ich das fasch verstanden?
    Jedenfalls sagt die Kammer Hamburg ....."so etwas gibt es nicht"!!!
    Nun meine Frage:


    Ist das von Kammer zu Kammer unterschiedlich, oder gibt es das wirklich nicht?
    Im Bayern erhalten die Fachwirte auch eine CCI übersetzung, die Hamburg auch nicht aushändigt.Schon komisch!!!!

  • Hallo Zahnfee,


    herzlichen Glückwunsch erst Mal zur bestandenen Prüfung.


    Mit dem Fachwirt hast Du eine Hochschulzugangsberechtigung. Eine separate Bescheinigung benötigst Du nicht. Dein Abschlusszeugnis als Fachwirtin ist schon der notwendige Nachweis (so wie es bei Abiturienten das Abschlusszeugnis der Schule ist).


    Das ist im Hamburgischen Hochschulgesetz geregelt. In § 37 HmbHG heißt es


    (1) Zum Studium in Bachelorstudiengängen und Studiengängen mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung nach § 72 (grundständige Studiengänge) sind berechtigt:


    Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer Fortbildungsabschlüsse nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert am 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 262), in der jeweils geltenden Fassung oder der §§ 42 und 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen


    In allen anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen im Hochschulgesetz, da die Kultusministerkonferenz am 06.03.2009 den Beschluss "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" verabschiedet hat. Dieser Beschluss eröffnet den Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleich gestellter Abschlüsse) den allgemeinen Hochschulzugang.


    Gruß
    manQ