Hallo,
ich schreibe morgen den ersten, wirtschaftsbezogenen Teil meiner Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt. In knapp einem Monat steht dann auch schon der zweite, handlungsspezifische Teil der schriftlichen Prüfung an. Da ich leider davon ausgehen muss, dass ich im ersten Teil nicht in jedem Fach die 50 Punkte schaffe, würde mich natürlich sehr interessieren, wie es mit den Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Teil aussieht. Ich habe bereits die Rechnungen für beide Prüfungen bezahlt und von der IHK auch schon die Einladungen bekommen. Nach meinen Recherchen bin ich aber für den zweiten Teil der Prüfung gar nicht zugelassen, wenn ich den ersten Teil nicht bestehe ??! Was mich noch irritiert, der zweite Teil der Prüfung wird ja schon geschrieben, bevor die erste ausgewertet wird, wie kann das sein ?
Wäre über eine kleine Aufklärung sehr dankbar
Vielen Dank.