Technischerfachwirt wechsel zum Wirtschaftfachwirt möglich ?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin gerade am Überlegen ob Ich vom Technischen Fachwirt in dem Wirtschaftsfachwirt wechseln soll...


    Ich habe im technischen Fach jetzt den Wirtschaftlichen Teil Heute das 1te mal Wiederholt und
    den Technischen Teil müsste Ich im nächsten März wiederholen.


    Nun meine Frage wäre ein Wechseln möglich zu welchen Vor- oder Nachteile? (Finanziell,Prüfungen,ect,...)


    Könnte Ich zum Beispiel die Bestandenen Prüfungen im Wirtschaftlichen Teil anrechnen lassen?
    Oder
    Fange Ich dann wieder von vorne an und könnte im schlimmsten Fall wieder Neu 2 mal wiederholen?



    Danke euch

  • Hallo Fachwirt11,


    zur Klärung dieser Fragen sprichst Du mit Deiner zuständigen IHK.


    Die Rechtslage ist allerdings eindeutig: Bei einem Wechsel während des laufenden Prüfungsverfahrens werden bestandene Teil der wirtschaftsbezogenen Qualifikation NICHT anerkannt. Anders ist es, wenn Du den TFW abgeschlossen hast und zusätzlich den WiFa machst. Dann werden diese Teile anerkannt.


    LG
    -Tim

  • der WBQ Teil ist deutschlandweit gleich, wenn du diesen Teil also beim TFW bestehst, kannst du zum Wirtschaftsfachwirt wechseln und dieser Teil wird angerechnet und muss nicht noch mal wiederholt werden.


    Die Teilleistung ist gültig, da es beim technischen Fachwirt 3 Teile gibt. Solltest du Beispielhaft den 1. und 2. Teil bestehen, aber den 3. nicht, so bekommst du eine Bestätigung der 1. beiden Teile. Somit keine Urkunde vom TFW, sondern nur der ersten beiden Teile.

  • Hallo moscato,

    Zitat

    der WBQ Teil ist deutschlandweit gleich, wenn du diesen Teil also beim TFW bestehst, kannst du zum Wirtschaftsfachwirt wechseln und dieser Teil wird angerechnet und muss nicht noch mal wiederholt werden.


    diese Aussage ist nicht korrekt.


    LG
    -Tim

  • frag mal bei der IHK nach, uns wurde das so berichtet und bestätigt bzw. auch angeboten.
    bei unserem WBQ teil waren über 1000 Leute dabei, da es deutschlandweit der gleiche anerkannte Teil ist und alle in München anreisen mussten. dort waren sämtliche fachwirte vertreten inkl. wirtschaftsfachwirt. kann ich somit aus eigener erfahrung bestätigen, dass es so ist :)

  • Hallo moscato,


    ich habe die Aussage von der Rechtsabteilung einer großen, mitgliederstarken Kammer, dass die allgemeine Anerkennung nicht möglich ist. Eine Anrechnung gem. § 56 Abs. 2 BBiG kann nur aus einer bestandenen Prüfung heraus erfolgen. Dies ist bei einem Wechsel im Prüfungsverfahren nicht der Fall. Ausnahmen in begründeten Einzelfällen sind möglich. Diese Auskunft stammt von Dr. Gordon Schenk, Referatsleiter Kaufmännische Weiterbildung beim DIHK.

    Zitat

    [...] bzw. auch angeboten.


    Von wem? Der IHK München?


    LG
    -Tim