Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzung

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich letzter Zeit sehr mit dem Wirtschaftsfachwirt beschäftigt, und bin beim Recherchieren auf euch hier im Forum getroffen. Bin momentan in der Lehre und würde gerne am liebsten gleich nach der Lehre auch damit anfangen. :D


    Doch…


    Als Zulassungsvoraussetzung FÜR DIE TEILPRÜFUNG "Handlungsspezifische Qualifikationen" gilt die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 (und der sagt; „eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf)


    (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.


    Also heißt das für mich ich kann das nicht machen? :cry:


    Im 4. Punkt steht weiter


    (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Als ich telefonisch bei der IHK mich selbst informierte sagte man mir zum 4. Punkt das dies in der Praxis nicht so ist.
    Würde hier in dem Fall auch ein Jahr Berufspraxis zählen, die ich vor der Lehre hatte, und wenn ja wie ist diese nachzuweisen?


    Ich freue mich schon auf eure Antworten und hoff das meine Frage nicht zu unverständlich formuliert worden ist.

  • Hallo Enes,


    neben Deiner Lehre brauchst Du 1 Jahr Berufspraxis um die Prüfung in der Handlungsspezifischen Qualifikation abzulegen. Das ist aber eigentlich auch machbar, da zumindest Die meisten Abendkurse 18 Monate bis 2 Jahre dauern. Die Wirtschaftsfachwirtprüfung ohne Vorbereitung nach der Lehre einfach so mitzunehmen wäre weder sinnvoll noch erfolgversprechend.


    Zu der Ausnahme im Punkt 4. Das geht schon: Aber mit welche Zeugnissen möchtest Du denn nachweisen, dass Du Deine berufliche Handlungsfähigkeit erworben hast? Wenn Du z.B. eine 2 Jährige Berufserfahrung in führender Position sowie ein Vordiplom in BWL nachweisen kannst, könnte diese Ausnahme für Dich gelten.


    Im Zweifel kannst Du die Zulassung mit Deiner IHK besprechen, auch wenn diese Dir keine endgültige Auskunft geben kann. Denn über die Verweigerung einer Prüfungszulassung entscheidet am Ende der jeweilige Prüfungsausschuss.


    Mit den besten Grüßen


    Martin