Verunsicherung Firmenname in Präsi

  • Zitat von "SW.P"

    habe eine Info erhalten das der eigene Arbeitgeber in der Präsi nicht für das Thema herhalten darf. BZW nicht benannt werden soll .Ist Das Richtig ?

    Das ist falsch. Es gibt ein solche Anweisung der IHK nicht. Fiktive Unternehmen sind möglich, z.B. bei arbeitslosen Prüflingen oder wenn der Prüfling seinen Arbeitgeber nicht nennen möchte oder wenn die Firma nicht genannt werden möchte.


    Es ist aber immer besser und einfacher, eine realisierte oder realisierbare Lösung zu einem konkreten Problem mit konkreten Zahlen aus einer realen Firma zu präsentieren.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo alle zusammen,


    die Frage ist ja schon beantwortet - JA du darfst die Firma bei der du arbeitest ohne
    weiteres in deine Präsentation einbeziehen. Wie es S.a.B. auch schon angemerkt hat,
    kenne ich auch Fälle bei denen sogar darauf bestanden wurde, dass der Prüfling das
    (bekannte & namenhafte) Unternehmen bei dem er arbeitete in die Präsentation
    einbezieht.


    Inwieweit man das nur vorschreiben darf bzw. sich vorschreiben lass muss ist jetzt
    wieder eine andere Frage aber man will die mündliche Prüfung ja auch bestehen und
    und sollte der Empfehlung der Prüfer folgen. Dazu muss ich ich aber auch sagen, dass
    viele Dinge in einigen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt werden - auch in
    bezug auf die Präsentationsmedien die verwendet werden dürfen bzw. verwendet werden
    sollen. Gerade bei PowerPoint-Präsentation wird an manchen Standorten der PC und Beamer
    gestellt - bei anderen wiederum besteht man darauf, dass der Prüfling seinen eigenen Laptop
    mitbringen muss. (und das ist nur ein Beispiel)


    Also jedem der sich da nicht ganz sicher ist kann ich nur empfehlen sich an seinem
    IHK-Standort nochmal zu informieren was denn nun genau gefordert wird.


    Viele Grüße, David..