Bewerbungsschreiben und die Fortbildung ab Mai

  • Ich komme dann mit einem etwas anderem Thema um die Ecke :whistling:


    Aktuell bin ich fest angestellt, möchte mich aber in anderen Unternehmen bewerben.
    Meine Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt beginnt im Mai diesen Jahres, endet voraussichtlich 2017.
    Ich mache die Fortbildung online über die IHK.


    Nun meine eigentliche Frage:
    Schreibe ich in meine Bewerbung, dass ich diese Fortbildung im Mai beginne? Und falls ja, wie bringe ich das am besten unter?


    Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen! :)

  • Ich würde das im Anschreiben erwähnen. Am besten mit: "Um mein Profil durch Betriebswirtschaftliche Kenntnisse abzurunden, werde ich im Mai dieses Jahr, per Onlinestudium, eine 2-Jährige Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt IHK beginnen."


    Ich hoffe, dass passt so mit der Kommasetzung (War nie meine Stärke...)

  • Zitat


    Meine Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt beginnt im Mai diesen Jahres, endet voraussichtlich 2017.
    Ich mache die Fortbildung online über die IHK.


    Das online würd ich ggf draußen lassen. Wenn keine Präsenzphasen hast schreib halt das es im "Fernstudium" ist.
    Wichtig für den Arbeitgeber ist in erster Linie wann du frei haben willst bzw. wie weit du für ihn einsetzbar bist. Das ist der Punkt der klar sein muss. Mehr interessiert eigentlich nicht.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • wie bringe ich das am besten unter?

    Wenn du es denn unterbringen möchtest, sollte es nur erwähnt werden, wenn es die künftige Stelle und betrieblichen Abläufe nicht behindert. Das kann hier keiner einschätzen. Vielleicht erwartet der AG, dass man sich weiterbildet, vielleicht hat er aber andere Pläne mit dieser Stelle; eine Versetzung nach der Einarbeitung mit einem Aufstieg, interne Lehrgänge usw. Ferner könnte darin auch gedeutet werden, dass du dich mit der neuen Stelle nicht zufrieden geben willst und 2017 weiterziehen wirst, sollte dir der AG nicht eine entsprechende FW-Funktion bieten können. Auch das will bedacht sein.
    Wenn derartiges unbekannt ist, die Stelle auch so angetreten werden kann, sollte überlegt werden, den Lehrgang zu erwähnen wegzulassen!


    Was ansonsten zu beachten ist, bei einer Lehrgangsbuchung, steht in anderen Themen hier.