Blutspendenaktion - Verstoß AGG?

  • Was einem so alles kommt wenn nach dem Blut spenden das Gehirn weniger versorgt wird...


    fiktiver Diskussionsfall:
    Ein Unternehmen will im Zuge des Zugunglücks von Bad Aibling einführen, daß
    Mitarbeiter die Blut spenden für die Blutspende 1 Stunde auf dem Überstundenkonto gutgeschrieben bekommen.
    (1 Stunde ist schon recht sportlich gerechnet - reicht teilweise nicht dafür aus)


    Soweit so nett!


    Wirtaufgabe:
    Prüfen Sie ob das Unternehmen damit gegen das AGG verstößt.


    Ansätze:
    unmittelbar nicht, mittelbar vielleicht?


    Hintergrund, die Ablehnung von Spendern durch die Blutspendedienste - die Organisation verstößt zwar selbst nicht gegen AGG, aber die Firma...?


    Abgelehnt werden z. B.
    sexuelle Identität: z. B. Homosexuelle und/oder sexuelle Risikokontakte.


    Behinderte: Teilweise Kranke mit GdB Einstufung/Behinderte.


    Alter: keine Jugendlichen, nicht über 64/68 Jahre


    Geschlecht: Frauen können nur 4x (Männer 6x) im Jahr spenden. Schwangere dürfen nicht spenden


    Unter Umständen auch die ethnische Herkunft. Es wird zumindest nach "außerhalb Europas geboren" gefragt...



    dazu kommt noch
    Religion: z. B. Zeugen Jehovas spenden nicht.




    Daraus folgt, daß Männer bis zu 6 Stunden Zusatzfreizeit pro Jahr erhalten können.
    Frauen höchstens 4 Stunden.
    Schwangere, Schwule, Jugendliche, 68 Jährige, Zeugen Jehovas, teilweise Behinderte - 0 Stunden.



    Gute Frage? :D



    Edit:
    Habs mal unter allgemein gestellt - ist vielleicht allgemein interessant - kann aber auch ins Cafe verschoben werden

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016