Es steht aber auch nichts von selbst ausgedruckten Unterlagen!
Die Hilfsmittelliste kennt aber durchaus den Begriff "in gebundener Form". Das war nämlich früher so als Voraussetzung für die gestattete Formelsammlung beschrieben. In der Hilfsmittelliste sind "Gesetzestexte..bzw Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind" erlaubt. Gesetzestexte gibt es ja nicht in gebundener Form (auch das weiße BGB in der beck/dtv Reihe ist eine Gesetzessammlung), auf was soll sich denn die erlaubten Gesetzestexte sonst beziehen. Wir haben das in einer IHK-Schulung über Prüfungsrecht diskutiert und unsere IHK-Juristin hat offizielle Ausdrucke eindeutig für zulässig erklärt.
Allerdings halten sich viele IHKs eben nicht an diese eindeutige Auslegung, sondern verlangen eine gebundene Form.