Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin zur Zeit in der Vorbereitung für den ersten Teil der Betriebswirtprüfung und stecke beim Thema Strukturbilanz fest.
Genauer gesagt bin ich eigentlich verzweifelt und verstehe die unterschiedlichen Operationen mittlerweile nicht mehr.
Beispielsweise
a. die stillen Reseven z.B. bei Grundstücken/Gebäuden
Eigentlich sollten sie hinzugerechnet werden, beim entsprechenden Aktivposten und beim EK bzw. gegebenenfalls anteilig EK und FK.
Jetzt heisst es von diversen Praktikern, z.T. in der Literatur und auch auf Webseiten, dass wohl theoretisch die stillen Reserven berücksichtight werden müßten, mangels genauer Bestimmung aber außer Acht gelassen werden sollten.
Genau umgekehrt verhält es sich bei
b. selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen
Diese sollten bei Aktivierung/Ausübung des Wahlrechts eigentlich in Abzug gebracht werden.
Auch hier gibt es Meinungen, dass gerade die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände beibehalten werden sollten, da sie das Zukunftspotenzial des Unternehmens widerspiegeln.
Im Falle keiner Aktivierung gar hinzugerechnet werden.
In beiden Beispielen (a und b) tendiere ich jeweils zur ersten Variante weil sie meiner Meinung nach dem eigentlichen Ziel der Strukturbilanz deutlich eher entspricht.
Andererseits gibt es für die jeweils andere Variante durchaus mehrere Fundstellen, was die Sachlage undurchsichtig macht.
Mir ist klar das es keine verbindliche Regelung für die Erstellung einer Strukturbilanz existiert.
Letztlich möchte ich zunächst einmal die Prüfung bestehen, bin mir aber unsicher wie denn nun eine IHK relevante Lösung zu gestalten ist.
Ein weiterer Punkt:
c. Gesellschafterforderungen
Hier würde mir eine über die bekannten Standarderklärungen hinausgehende Erläuterung sehr helfen, gerade unter Beachtung von ausstehenden bereits eingeforderten und noch nicht eingeforderten Einlagen, auch unter Berücksichtigung womöglich insolventer Gesellschafter.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß
Ember