Hilfe - Bilanz- und Steuerpolitik - Strukturbilanz

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich bin zur Zeit in der Vorbereitung für den ersten Teil der Betriebswirtprüfung und stecke beim Thema Strukturbilanz fest.
    Genauer gesagt bin ich eigentlich verzweifelt und verstehe die unterschiedlichen Operationen mittlerweile nicht mehr.


    Beispielsweise


    a. die stillen Reseven z.B. bei Grundstücken/Gebäuden
    Eigentlich sollten sie hinzugerechnet werden, beim entsprechenden Aktivposten und beim EK bzw. gegebenenfalls anteilig EK und FK.


    Jetzt heisst es von diversen Praktikern, z.T. in der Literatur und auch auf Webseiten, dass wohl theoretisch die stillen Reserven berücksichtight werden müßten, mangels genauer Bestimmung aber außer Acht gelassen werden sollten.


    Genau umgekehrt verhält es sich bei


    b. selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen

    Diese sollten bei Aktivierung/Ausübung des Wahlrechts eigentlich in Abzug gebracht werden.
    Auch hier gibt es Meinungen, dass gerade die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände beibehalten werden sollten, da sie das Zukunftspotenzial des Unternehmens widerspiegeln.
    Im Falle keiner Aktivierung gar hinzugerechnet werden.

    In beiden Beispielen (a und b) tendiere ich jeweils zur ersten Variante weil sie meiner Meinung nach dem eigentlichen Ziel der Strukturbilanz deutlich eher entspricht.
    Andererseits gibt es für die jeweils andere Variante durchaus mehrere Fundstellen, was die Sachlage undurchsichtig macht.
    Mir ist klar das es keine verbindliche Regelung für die Erstellung einer Strukturbilanz existiert.
    Letztlich möchte ich zunächst einmal die Prüfung bestehen, bin mir aber unsicher wie denn nun eine IHK relevante Lösung zu gestalten ist.


    Ein weiterer Punkt:


    c. Gesellschafterforderungen

    Hier würde mir eine über die bekannten Standarderklärungen hinausgehende Erläuterung sehr helfen, gerade unter Beachtung von ausstehenden bereits eingeforderten und noch nicht eingeforderten Einlagen, auch unter Berücksichtigung womöglich insolventer Gesellschafter.

    Ich freue mich auf eure Antworten.
    Gruß
    Ember

  • Hallo


    hatte mir dazu zur Prüfungen auch einige Gedanken gemacht.


    Das Problem bei der Strukturbilanz ist halt, es gibt keine gesetzliche Grundlage, wie du schon gesagt hast. Je nach Anforderung, je nach Firma, je nach Geschäftsführer, kann die Strukturbilanz anders aussehen. Es gibt halt kein richtig und falsch. Daher bleibt da einfach nur so zu lernen, wie die IHK es sehen will.


    Wohl nicht die beste Antwort, wollte es aber dennoch mitteilen, weil meine Dozentin, als ich Punkte erfragt habe zur Strukturbilanz, genau das geantwort hat.


    Schöne Grüße

  • Es ist zum Glück so, dass die Prüfungsersteller derart umstrittene Punkte für gewöhnlich auch nicht abprüfen. Ausnahmen bestätigen leider schon einmal die Regel.


    Der Grundsatz der Bilanz bleibt stets die Ausgewogenheit von Aktiva und Passiva, deshalb sollte die Strukturbilanz auch nicht zu stark Position für Position verändert werden. Die stillen Reserven lassen sich häufig nicht genau ermitteln und können folglich bei einer Strukturbilanz schon deshalb nicht umfassend beachtet werden (man denke z.B. an einen Branchenvergleich mit verschiedenen Geschäftsberichten: wie soll ich die Maktwerte des Anlagevermögens fremder Unternehmen so genau kennen?). Außerdem müsste ich z.B. bei einer Aufwertung der Grundstücke entsprechend das Eigenkapital erhöhen. Das würde schnell absurde Formen annehmen und sehr spekulativ sein. Also stille Reserven besser nicht beachten!


    Die selbst erstellten immateriellen vermögensgegenstände wie Patente werden zu Herstellkosten bewertet und dürften im allgemeinen keine großen Summen ergeben. Das spielt dann auch keine so große Rolle für die Aufstellung einer Strukturbilanz. Die immateriellen Vermögensgegenstände gehören m.E. in einer Strukturbilanz zu den Finanzanlagen und bleiben dadurch einfach Teil des Anlagevermögens.


    Ebenso bleiben die Forderungen an die Gesellschafter weiterhin dem Eigenkapital erhalten, denn wie sollte ich bei einer Streichung sonst die Aktivseite kürzen?

  • Danke für die bisherigen Antworten.
    Vermutlich kann man nur hoffen, dass, sollte die Strukturbilanz Bestandteil der Prüfung sein, die Aufgaben eindeutig formuliert sind und keine Spielräume gegeben sind.


    @UnsUwe85
    Tja, stellt sich die Frage wie die IHK es genau sehen möchte.


    @RayWangen
    Allerdings ist es meiner Meinung nach dann doch nicht ganz so leicht zu handhaben.


    Was die stillen Reserven betrifft gibt es regelrechte "Glaubenskriege".


    Patente können bei einem kleinen aber sehr innovativen Unternehmen oft eine entscheidende Rolle spielen.


    Bei noch nicht eingezahlten aber bereits eingeforderten Einlagen der Gesellschafter ist doch bereits die Aktivseite in Form einer Position Forderungen betroffen. Noch nicht eingeforderte Einlagen werden wiederum mit dem Eigenkapital verrechnet und bleiben genau nicht dem Eigenkapital erhalten.
    Womit sich der Nettoausweis verringert, was dann zu einer schlechteren Eigenkapitalquote führt.


    Bin für weitere Anregungen dankbar.


    Gruß
    Ember