Rückzahlung Fortbildungskosten bei schlechterer Note als 2

  • Also das dein Arbeitgeber die Fortbildungskosten übernimmt finde ich prinzipiell gut, ich verstehe auch das er eine gewisse Disziplin verlangt. Allerdings muss ich sagen hätte ich es eher begrüßt wenn dein Arbeitgeber dich in deiner Entwicklung unterstützt durch Einsicht in den Rahmenplan und erarbeiten von Lernzielen die man gemeinsam abprüft und auch praktisch vermittelt. Die Rückzahlungsklausel ist für mich lächerlich, zum einen übt sie einen negativen Druck auf dich aus wodurch das Ziel gefährdet sein kann. Wenn du in der Abschlussprüfung bist und im Gedanken hast ich muss 50% rückzahlen bei nicht bestehen, da möchte ich dich mal sehen wie konzentriert du an die Aufgaben gehen kannst. Zum anderen wäre meiner Meinung nach dein Arbeitgeber schlauer gewessen wenn er dich vertraglich an das Unternehmen gebunden hätte mit dem Maximum von 2 Jahren, mit Anteiliger Rückzahlung bei Austritt aus dem Unternehmen.


    Ich würde mir gut überlegen ob ich in den Vertrag einwillige, es gibt genug Förderungen und die Sonderfinanzierung der KfW ist auch sehr gut. Und wenn du deine Steuererklärung machst bekommst ja auch einen Teil wieder. Im Schnitt läuft man +-0 raus mit den Förderungen, Steuer und bestehen (bzw. kommt ja immer drauf an wie hoch die Kosten sind.)

  • Man kann ungültige Klauseln auch unterschreiben. Erstmal.


    Die Frage ist eben wie eindeutig ungültig ist die Klausel.
    so wie "muß 3 Jahre im Unternehmen bleiben sonst alles zurückzahlen"?



    Und welche Noten sind gemeint? Die Durchschnittsnoten für Teil 1 und Teil 2?
    Darauf könnte sich mancher einlassen.
    Alle Noten 2 oder besser - das wird durchgängig schwierig. ´
    Irgendwo hängt nahezu jeder Fachwirt ein bischen und eine 3 ist nicht der Weltuntergang.



    Grundsätzlich:
    Allerdings gibt es für das Erreichen von Note 2 und/oder dem "Meisterpreis" (Bayern, zusätzliche Urkunde) üblicherweise einen Bonus - statt einen Malus wenn nicht... :D

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Also das dein Arbeitgeber die Fortbildungskosten übernimmt finde ich prinzipiell gut, ich verstehe auch das er eine gewisse Disziplin verlangt. Allerdings muss ich sagen hätte ich es eher begrüßt wenn dein Arbeitgeber dich in deiner Entwicklung unterstützt durch Einsicht in den Rahmenplan und erarbeiten von Lernzielen die man gemeinsam abprüft und auch praktisch vermittelt. Die Rückzahlungsklausel ist für mich lächerlich, zum einen übt sie einen negativen Druck auf dich aus wodurch das Ziel gefährdet sein kann. Wenn du in der Abschlussprüfung bist und im Gedanken hast ich muss 50% rückzahlen bei nicht bestehen, da möchte ich dich mal sehen wie konzentriert du an die Aufgaben gehen kannst. Zum anderen wäre meiner Meinung nach dein Arbeitgeber schlauer gewessen wenn er dich vertraglich an das Unternehmen gebunden hätte mit dem Maximum von 2 Jahren, mit Anteiliger Rückzahlung bei Austritt aus dem Unternehmen.


    Ich würde mir gut überlegen ob ich in den Vertrag einwillige, es gibt genug Förderungen und die Sonderfinanzierung der KfW ist auch sehr gut. Und wenn du deine Steuererklärung machst bekommst ja auch einen Teil wieder. Im Schnitt läuft man +-0 raus mit den Förderungen, Steuer und bestehen (bzw. kommt ja immer drauf an wie hoch die Kosten sind.)

    Also bei nicht bestehen muss ich auch zurückzahlen und zwar 100 %. Ich glaube das ist auch gar nicht mal so unüblich. Zusätzlich habe ich eine Bleibevereinbarung für die Anzahl der Monate nach bestehen, die die Fortbildung gedauert hat, also 14 Monate. Bei vorzeitigen Ausscheiden reduziert sich die Summe aber anteilig um die Monate die ich nach erfolgreichen Abschluss im Unternehmen geblieben bin. Wie gesagt, daß sind glaube ich durchaus übliche Verträge. Bei Peter77 stellt sich für mich also nur die Frage, ob die Vorgabe einer Zensur rechtens ist.


    Aber wenn Du Peter 77 hier bereits eine Antwort vom Anwalt erhalten hast, dann ist doch für dich alles geklärt, oder? Unschön ist es natürlich immer, wenn es dann zum Konflikt mit dem Arbeitgeber kommt, weil man seine Rechte durchsetzten will. Das kann natürlich für die weitere Zusammenarbeit das Verhältnis trüben, aber es ist ja auch fraglich, ob der Arbeitgeber bei bestehen mit meinetwegen Note 3 tatsächlich die Forderung der Rückzahlung stellen wird.


    Bei nicht bestehen hingegen finde ich das schon logisch, auch wenn man sich hier über die Ansichten streiten kann. Ich glaube aber das machen die Arbeitgeber, damit man sich auch wircklich ernsthaft bei der Fortbildung bemüht und das nicht so larifari macht, nach dem Motto kostet mich ja nichts. Eventuell hat der Arbeitgeber da eben auch schon mal negative Erfahrungen mit Mitarbeitern gemacht, weswegen er diese Klausel aufnimmt. Bei mir im Kurs sind bzw. waren auch Teilnehmer, die das ganze nicht so wircklich ernst genommen und dann abgebrochen haben.


    Mein Arbeitgeber hat diese Klausel übrigens "Motivationshilfe" genannt.

  • Ich finde hier weder den Peter noch seinen Arbeitgeber sonderlich schlau..
    Im Prinzip wurde jetzt alles bereits gesagt, solche Gedanken macht man sich vor der Unterschrift und wenn du jetzt sowieso schon mit einem Anwalt gesprochen hast brauchst du uns ja auch nicht mehr .. :)


    Vom AG einen solchen "Wettbewerb", denn das ist es ja im Prinzip, auszuloben ist auch echt unglücklich, so kann er sich doch sicher sein, dass Peter mit einer 2,5 in der Abschlussnote nicht mehr lange im Unternehmen bleiben wird. Würde ich zumindest nicht wenn ich so einen AG hätte.


    Das Ergebnis des Ganzen würde mich nochmal interessieren..

  • Ist sowas rechtens?

    Klar. Vertragsfreiheit gilt und wenn sonst, zwei Willenerklärungen vorliegen, ist es rechtens.
    Ob es ideal für dich ist, ist ne andere Frage. Normalerweise werden solche Bildungsverträge anders umgesetzt, durch eine zeitliche Bindung an das Unternehmen, mit Rückzahlungs- oder Teilerstattungsklauseln, bei Abbruch oder anderen Ereignissen, wie z.B. das Nichtbestehen der Prüfung in der Regelzeit bzw. geplante Zeit.


    Einen bestimmten Notenabschluss zu erreichen, nützt nur dem AG etwas. Da es hier um den Fachwirt geht und mindestens mit der Gesamtnote 2, lässt sich realistisch einschätzen, dass der AG seine 50% Cash-Back erhalten wird. Nichts gegen deine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im Beruf. Aber das bedeutet du musst mindestens alle 4 Bereiche der WBQ mit 2 abschließen, die HSQ gesamt (beide Teile zus.) mit 2 und jetzt noch die mdl. Prüfung mit 2 beenden! D. h. bei einer IHK-Fachwirtprüfung, musst du auf 120% lernen und ebenso vorbereitet sein, damit du bei der IHK-Prüfungsfragenauslegung mit mindestens 81% durchkommst.


    Es gibt Leute, die haben sich (teilweise auf bestimmte Prüfungsbereiche der WBQ) auf ne 1 vorbereitet und konnten wirklich den Stoff hoch- und runter beten. Nachher als der IHK-Brief kam, stand ne 3 drin. Am ehesten zu schaffen ist das in ReWe, weil da die Auslegung relativ eng ist. Aber In VWL/BWL, in Recht/Steuern und ganz besonders in der beliebten UN-Führung, gibt es alle halbe Jahre Teilnehmer die feiern ab, wenn sie 50% haben. Die Masse der FWe sind 4er-FWe. Natürlich verschwindet das Notenzeugnis und in der Bewerbungsmappe taucht nur das Abschlusszeugnis FW auf.


    Also entweder du verhandelst mit deinem AG noch mal nach oder du ziehst es knallhart durch und hast damit die Chance, in deinem Kammerbezirk in jenem Halbjahr als Bester mit einem Extra-Blumenstrauß und Pressefoto ausgezeichnet zu werden.

  • Klar. Vertragsfreiheit gilt und wenn sonst, zwei Willenerklärungen vorliegen, ist es rechtens.

    So einfach ist es nicht. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen, bei denen die Gerichte und auch das BAG bestimmte Rückzahlungsklauseln für rechtswidrig betrachtet haben. Wenn diese Klausel vorformuliert ist (und damit unter das AGB-Recht fällt) ist sie in jedem Falle unwirksam (überraschend und einseitige Benachteiligung).
    Die engen Grenzen der Rechtsprechung bei der Rückzahlungsverpflichtung bei nicht bestandenden Aus- und Weiterbildungsprüfungen (es wird verlangt, dass der AG vorher die Möglichkeit bekommt, seine Erfolgschancen realistisch einzuschätzen und die Aus- oder Weiterbildung abzubrechen, eine Rückzahlungspflicht bei intellektueller Überforderung des AN wird generell abgelehnt - Rückzahlungspflicht daher nur möglich, wenn der AN seine intellektuelle Möglichkeiten schuldhaft ungenutzt lässt), führt wohl dazu, dass diese Regelung als rechtswidrig anzusehen ist. Die Antwort Deines Anwaltes würde ich daher als korrekt einschätzen.

  • Eben.


    Ich denke schon die Klausel von sabo mit "soviele Monate wie die Fortbildung dauert muß man im Unternehmen bleiben" ist kritisch zu sehen.


    Aber dafür gibt es Fachanwälte für Arbeitsrecht.



    Und wir wissen immer noch nicht ob ein "gut" gesamt in WBQ und ein gesamt "gut" in HSQ reicht oder man 7x die Note 2 haben muß.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016