Hallo zusammen,
ich mache gerade den Betriebswirt IHK. Nun bin ich durch eine Klausur aus Teil B mir 47% durchgefallen. Mir liegt diese Klausur vor und ich bin mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Da hätten die Korrektoren auch locker deutlich mehr Punkte mehr geben können und an vielen Stellen für meinen Geschmack auch müssen.
Da wurden einfach Antworten als falsch bewertet die (laut Fachliteratur) nicht falsch sind.
Ich werde dagegen Widerspruch einlegen. Jetzt ist es so, dass das wohl ganz schwierig wird, da die IHK bei der Korrektur wohl machen kann was sie möchte. Das habe ich aus verschiedenen Quellen gehört, denen ich auch allen vertraue. Die IHK ist prinzipiell wohl nicht gewollt einen Widerspruch stattzugeben, da dann weiter Widersprüche befürchtet werden.
Den Widerspruch habe ich schon geschrieben. Es sind 15 Seiten alles mit Fachliteratur belegt. Wenn ich Korrektor wäre und würde so etwas zurückbekommen - ich würde mich für meine lausige Arbeit in Grund und Boden schämen! Ich werde den Widerspruch über einen Anwalt einlegen, der sich auf Prüfungsanfechtung spezialisiert hat.
Die größte Chancen bestehen wohl, wenn von der IHK Formfehler gemacht wurden, der Anwalt dann mit Klage droht und sich außergerichtlich auf eine Neukorrektur geeinigt wird. Leider bestehen bei mir wohl keine solcher Fehler.
Dazu hat mein Anwalt mir Folgendes geschrieben: "Danach ist festzustellen, dass insbesondere das Bewertungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, da ersichtlich eine Erst- und Zweitkorrektur stattgefunden hat. Da auch keine anderen formellen Fehler ersichtlich sind, kann eine Prüfungsanfechtung nur über berechtigte (fachliche) Einwände gegen die Bewertung zum Erfolg führen."
Er hat nur durch Einsicht in die Klausur geschlossen.
Weiss jemand ob es noch weiter Möglichkeiten für Formfehler seitens der IHK gibt? Oder hat jemand hier Erfahrung mit einem (erfolgreichen) Widerspruch.
Ich fühle mich hier absolut hilflos und ausgeliefert, da es einfach keine übergeordnete Instanz gibt an die ich mich wenden kann, falls der Widerspruch abgelehnt wird. Klage kommt nicht in Frage, da ich dabei im besten Fall die Klausur noch einmal schreiben kann, und das könnte ich auch so. Ich möchte das sie nachkorrigiert wird und meine richtigen Ergebnisse als richtig bewertet werden.
Kann mir jemand einen Tipp geben was ich noch machen könnte?