Ich habe Probleme mit meiner Zulassung. Die IHK sagte mir, meine Ausbildung wäre keine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz. Somit muss ich nun 4 Jahre nachweisen. Ist das wirklich so, dass schulische Ausbildungen bei einem Berufskolleg somit nicht anerkannt werden? Es war eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung.
Probleme mit Zulassung
- Jersey81
- Erledigt
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Moin,
was hast du den für eine "Ausbildung" gemacht? Hast du keine Berufserfahrung?
Gruß
Artimis
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Hallo Jersey,
wie immer hilft auch diesmal ein Blick in die Verordnung:
Zur Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen
oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.Zur Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" musst Du die Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
abgelegt haben und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen.Anerkannte Ausbildungen werden mit einer Prüfung vor einer IHK abgeschlossen. Das scheint bei Dir
nicht der Fall gewesen zu sein, so dass für Dich Option 4 in Betracht kommt, d.h. eine dreijährige Berufspraxis plus
ein weiteres Jahr für die zweite Teilprüfung. Diese Berufspraxis muss jedoch erst zum Zeitpunkt der Prüfung
vorliegen, so dass Du auch schon vor Erreichen der drei Jahre mit Deiner Prüfungsvorbereitung bei einem
Bildungsträger beginnen kannst.Viele Grüße
Tiba -
Schulische Ausbildungen sind generell keine anerkannten Ausbildungen, da hat die Kammer dann wohl recht.
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Schulische Ausbildungen sind generell keine anerkannten Ausbildungen
Es würd mich sehr interessieren, wo das steht. Gibt es eine Quelle dafür?
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Hallo fachwirtazubi,
das steht in Paragraph 4 BBiG (Anerkennung von Ausbildungsberufen).
In diesen anerkannten Ausbildungsberufen wird nach einer bundeseinheitlichen
Ausbildungsordnung ausgebildet. Bei schulischen Ausbildungen ist das nicht
der Fall.Viele Grüße
Tiba -
Danke!
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Warum wird der Fremdsprachenkorrespondent dann zugelassen, wenn er auch nur schulisch ist? Nur wegen dem IHK Abschluss? So genau finde ich nicht, dass dies in BBIG steht. Zumal bei der IHK nur "anerkannt" steht, aber sich nicht auf ein Gesetz beruft. Da Frage ich mich, warum die Berufskollegs deutschlandweit solche Ausbildungen anbieten, wenn sie danach nicht anerkannt werden.
Da ich kaufmännisch untypische Tätigkeiten in einem kaufmännischen Unternehmen ausübe, ist die Frage, ob ich meinem Chef nun überhaupt wegen dem Nachweis frage. Nachher werde ich wegen diesem Nachweis auch wieder abgelehnt.
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Hallo Jersey81,
"So genau finde ich nicht, dass dies in BBIG steht. Zumal bei der IHK nur "anerkannt" steht, aber sich nicht auf ein Gesetz beruft. "
die Definition, was ein "anerkannter Ausbildungsberuf" ist, liefert das Berufsbildungsgesetz. Der geprüfte Fremdsprachenkorrespondent ist durch das BBiG anerkannt."Da Frage ich mich, warum die Berufskollegs deutschlandweit solche Ausbildungen anbieten, wenn sie danach nicht anerkannt werden."
Berufskollegs sind nicht bundeseinheitlich definiert. Macht man dort einen Abschluss muss man vorher prüfen, ob es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt."Es war eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung."
Was hast Du denn für einen Abschluss?Und: Wie lange hast Du Berufserfahrung?
Viele Grüße!
-Tim -
staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin- Fremdsprachen. Berufserfahrung 2 Jahre Sekretariat Krankenhausverwaltung, 5 Jahre Datenmanagement in einem IT Unternehmen.