Es ist nicht rechtmäßig, einem Prüfling eine Prüfung zu verweigern, nur weil die Kammer diese nicht anbieten will.
Daher ist es vollkommen egal, ob das Regionalprinzip greift oder nicht. Genau dazu gibt es ja eben die Freistellung. Und diese ist zu erteilen, im Sinne des Teilnehmers. Es gibt kein Gesetz, dass dies verbietet.