Erstattung der Prüfungsgebühren bei nicht Zulassung zur Prüfung ?

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation zusammengefasst : ich habe im Frühjahr die WQ + HQ in der 2. Wiederholung geschrieben. Hatte mich schon gefreut als die WQ Ergebnisse kamen und ich UF mit 81 Punkten und ReWe (halbswegs aber die mündliche war mein Ziel ) mit 35 Punkten geschafft habe. Zack - zwei Tage später kam ein Brief, ich dachte das wäre die Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung und dort stand drinnen, dass ich mit 46 Punkten durch die HQ gefallen bin. Also gesamt Prüfungsverfahren abgeschlossen, ich werde auch nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen, sodass ich wenigstens den WQ Teil komplett hätte. Ich habe mittlerweile ehrlich gesagt keine Lust mehr auf den Fachwirt und noch weniger auf die IHK. Zur ersten Anmeldung der HQ Prüfung wurde ja das Fachgespräch in Höhe von 412,50€ (bei uns in Frankfurt) mitgezahlt. Für die schriftlichen Wiederholungsprüfungen in HQ musste ich dann jeweils nur 206€ zahlen. Ich habe keine Lust mehr alle Prüfungen der WQ im Herbst ebenfalls noch mal neu zu schreiben und werde es jetzt sein lassen. Hatte heute Kontakt mit meiner IHK und habe meine 206€ als Anteil für das Fachgespräch zurück gefordert, wo ich ja niemals dran teilgenommen habe und es auch nicht mehr werde. Als Antwort kam nur, dass die Gebühren nicht zurück erstattet werden können. Auf meine Frage wo das steht und eine rechtliche Grundlage bekam ich keine Antwort. Man findet dazu in keiner Gebühren oder Prüfungsordnung etwas. Kann mir hier vielleicht jemand was zu sagen und/oder war schon mal in einer ähnlichen Situation ? Warum soll ich für etwas zahlen, woran ich gar nicht teilgenommen habe oder zugelassen werde ?

    Danke schon mal für eure Antworten :)

  • Hallo MAL,


    In dem Moment, bei dem du dich registrierst bzw. anmeldest, wird der Platz reserviert und der Prüfer kostet Geld, ob du kommst oder nicht. Das ist vergleichbar mit einer Hotelreservierung oder Flugbuchung.

    Bei uns war es so, dass jeder Prüfungsteil einzeln abgerechnet wurde. (Also WBQ, TQ, HQ und die Mündliche) Alles andere erscheint mir merkwürdig, da ohne bestehen der Einzelprüfungen auch die nächste Prüfung nicht abgelegt werden kann. Prüf das mal auf deinen Gebührenbescheiden, wofür die genau sind.


    ich kann deinen Frust verstehen, aber Aufgeben ist auch keine Lösung. Überlege dir wie viel Frust du haben wirst, dass du es nicht durchgezogen hast und stell dir im Vergleich vor, wie geil es sich anfühlt das Ding in der Tasche zu haben. Wenn man schon mit der Absicht auf eine mündliche Nachprüfung da ran geht ist es nicht schaffbar und RWE ist kein Hexenwerk sonder üben, üben, üben und … ach ja, üben


    ich wünsche dir alles Gute, egal wie du dich entscheidest.

    LG

    Arno

  • Hallo Arno,


    ich fände es auch viel sinnvoller, wenn es wie bei euch, alles einzeln abgerechnet würde. Aber bei uns stand direkt „ Handlungsspezifische Situationsaufgaben inklusive Präsentation und Fachgespräch „

    Die erste Prüfung dazu hatte ich im November 2019 abgelegt und musste alles auf einmal bezahlen. Finde es halt „unverschämt“, dass das direkt mit kassiert wird, obwohl man ja durchfallen kann und die IHK hat dann dementsprechend pro Person für über 200€ ein zinsfreien Kredit.

    Auf meinem Gebührenbescheid steht leider sonst nichts weiter drauf und online ist auch nichts zu finden. Werde dann diesbezüglich morgen mal meinen Anwalt fragen…


    Spiele jetzt mit dem Gedanken mich für einen Bachelor einzuschreiben, was mich auch wesentlich mehr interessiert. Der Fachwirt

    war im Endeffekt eine relativ unbedachte Handlung nur weil sich eine Freundin unbedingt anmelden wollte 🙈


    danke dir für deine Antwort

    Liebe Grüße

    Michelle

  • Zitat

    Spiele jetzt mit dem Gedanken mich für einen Bachelor einzuschreiben, was mich auch wesentlich mehr interessiert


    Jaaa...will das Studium jetzt nicht wertvoller machen als es ist...umfangreicher ist es jedenfalls

    aber warum glaubst du dass ein Studium dich jetzt weiter bringt wenn du "nur" am Fachwirt scheiterst?


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17