Hallo zusammen,
folgende Situation zusammengefasst : ich habe im Frühjahr die WQ + HQ in der 2. Wiederholung geschrieben. Hatte mich schon gefreut als die WQ Ergebnisse kamen und ich UF mit 81 Punkten und ReWe (halbswegs aber die mündliche war mein Ziel ) mit 35 Punkten geschafft habe. Zack - zwei Tage später kam ein Brief, ich dachte das wäre die Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung und dort stand drinnen, dass ich mit 46 Punkten durch die HQ gefallen bin. Also gesamt Prüfungsverfahren abgeschlossen, ich werde auch nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen, sodass ich wenigstens den WQ Teil komplett hätte. Ich habe mittlerweile ehrlich gesagt keine Lust mehr auf den Fachwirt und noch weniger auf die IHK. Zur ersten Anmeldung der HQ Prüfung wurde ja das Fachgespräch in Höhe von 412,50€ (bei uns in Frankfurt) mitgezahlt. Für die schriftlichen Wiederholungsprüfungen in HQ musste ich dann jeweils nur 206€ zahlen. Ich habe keine Lust mehr alle Prüfungen der WQ im Herbst ebenfalls noch mal neu zu schreiben und werde es jetzt sein lassen. Hatte heute Kontakt mit meiner IHK und habe meine 206€ als Anteil für das Fachgespräch zurück gefordert, wo ich ja niemals dran teilgenommen habe und es auch nicht mehr werde. Als Antwort kam nur, dass die Gebühren nicht zurück erstattet werden können. Auf meine Frage wo das steht und eine rechtliche Grundlage bekam ich keine Antwort. Man findet dazu in keiner Gebühren oder Prüfungsordnung etwas. Kann mir hier vielleicht jemand was zu sagen und/oder war schon mal in einer ähnlichen Situation ? Warum soll ich für etwas zahlen, woran ich gar nicht teilgenommen habe oder zugelassen werde ?
Danke schon mal für eure Antworten