AdA Prüfungsteil

  • Hallo,

    ich habe eine kurze Frage.

    Aktuell mache ich einen Kurs zur Prüfungsvorbereitung für den Fachwirt für Büro- und Projektorganisation.

    Ich hatte bereits letztes Jahr die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt. Jetzt wurde mir von dem Bildungszentrum gesagt, dass die AdA-Prüfung im Anschluss an die mündliche Prüfung erfolgt und ich diese noch mal machen muss.


    Wie war das bei euch so? Hat da jemand Erfahrungen?

  • Das würde mich auch interessieren. Habe den Ausbilderschein schon bei der IHK gemacht, und hab irgendwie wenig Lust da jetzt nochmal durchzulaufen... aber den Fachwirt möchte ich trotzdem machen. Gibts da gar keine Chance auf Befreiung von dem Ausbilderschein-Teil?

  • Guten Morgen Mandy_g99,


    ich würde hier zuallererst ein anderes Modalverb verwenden: Von "Müssen" kann hier keine Rede sein. Die Teilnehmer "können" nach bestandender Fachwirt-Prüfung den Ausbilderschein ohne schriftliche Prüfung erlangen. Die Ausbildereignungsprüfung gliedert sich immer in einen schriftlichen und mündlichen Part. Den mündlichen Part muss man immer (!) machen, der schriftliche Part bleibt einem beim Fachwirt-Titel erspart.


    Die Fachwirt-Prüfung gliedert sich auch in zwei schriftliche sowie in eine mündliche Prüfung auf. Die schriftlichen Prüfungen sind per Situationsbeschreibung aufeinander abgestimmt. In der mündlichen Prüfung muss (hier gilt das Modalverb "müssen") eine Präsenation und ein Fachgespräch im Handlungsbereich "Führen, Betreuen, Verwaltungen und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld" erfolgen. Da dieses Handlungsbereich mitunter auch den AdA-Bereich umfasst beziehungsweise anschneidet, hat dein Bildungszentrum mit ziemlich großer Sicherheit das gemeint. Die Themeninhalte wiederholen sich gegebenenfalls, aber ein erneutes Ablegen der AdA-Prüfung ist nicht notwendig.




    Grüße

    anonymo