Welchen Fachwirt wär der beste?

  • Hi dom80,


    ich denke, dass ist sowohl von deiner Ausbildung und deiner Stelle/Tätigkeit, als auch von deinem Interesse abhängig.


    Grundsätzlich würden folgende passen:


    - Personalfachwirt
    - Verwaltungsfachwirt
    - Wirtschaftsfachwirt
    - Handelsfachwirt (Unternehmen ist ein Handelsgewerbe?)
    - Fachwirt im Personal- und Rechnungswesen


    Ich persönlich habe mich nach der Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann dieses Jahr im März für den Wirtschaftsfachwirt entschieden, weil es meiner Meinung nach als Aufbau-/Grundkurs zu folgenden Weiterbildungen wie dem Betriebswirt, dem Abschluss Bachelor B.A. - Teilzeit und dem Abschluss Master M.B.A - Teilzeit vom Inhalt sehr gut passt.

  • Die Wirtschaftlichen Qualifikationen sind bundesweit aller Berufe die selben. Nur bei den HSQ Prüfungen II wird Dein Fachgebiet geprüft. Gemäß den PZVO kannst du eh nur DEN Fachwirt absolvieren der Deiner Berufsausbildung entspricht. Ich rate dir aufbauend auf deine Lehre den Fachwirt deiner Branche zu machen. Ansonsten gibt es noch Angebote wie z.B. die Betriebswirte oder Höhere Handelsschule..Alle diese Abschlüsse, ob sie nun von der Kammer oder dem Land (also von den Schulbehörden abgenommen werden ,sind mittlere Hochschulabschlüsse und sind äquivalent zueinander.D.h. : Wenn du einen mittleren Bildungsabschluss hast, egal ob höhere HAndelsschule oder Fachwirt oder Betriebswirt erfüllst du alle Hochschulzugangsverordnungen um in Zukunft in DIESEM Fachbereich ein fortführendes Studium aufzunehmen. In der Umgangsspache das "FAch-abi" oder eben die Fachhochschulreife.Aber Medizin oder Staatsexamina oder auf Lehramt an einem Gymnasium kannst du nicht später studieren.Allenfalls wäre noch auf Lehramt um an einer Berufsschule Lehrer zu werden...


    Puhh es gibt ja sooo viele Möglichkeiten gell?!

  • Hallo Tina,


    da liegst Du jetzt leider falsch. Wieder Du dieser Veröffentlichung http://www.kmk.org/fileadmin/v…berufl-Qualifizierter.pdf entnehmen kannst, gibt es mehrere Bundesländer, bei denen Du entweder keine allgemeine Hochschulberechtigung erhälst oder diese Berechtigung an weitere Bedingungen wie z.B. erfolgreiches Beratungsgespräch an der Hochschule geknüpft sind.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo Tina,


    das von mir verlinkte Dokument ist der neueste Stand ( Juli 2011) und von der offiziellen Seite der Kultusministerkonferenz. Es kann durchaus sein, daß einige Länder, den Beschluss der Kultusministerkonferenz noch nicht umgesetzt haben oder sich gewisse Sonderregelungen einräumen. In Bayern ist z.B. folgende Regelung zur Zeit gültig:


    Nachweis einer bestandenen Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung
    gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer staatlichen Abschlussprüfung
    an einer Fachschule oder Fachakademie und
    • Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule.


    Der Förderalismus führt in Deutschland zu manch eigentümlichen Blüten und ei Beispiel ist der unterschiedliche Umgang mit dem allgemeinen Hochschulzugang für Fachwirte selbst nach eindeutiger Beschlußlage der Kulusministerkonferenz. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle Bundesländer den KMK-Beschluß umsetzen würden und auch Studienplätze für Fachwirte und Meister reservieren würden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Martin

  • Hallo,


    welches der "beste Fachwirt" ist, lässt sich wohl nur anhand der Umstände des Einzelfalles bewerten. Hier wird es nicht unwesentlich darauf ankommen, in welchem Fachbereich der BWL die Neigungen und Interessen des Betroffenen besonders stark ausgeprägt sind. Dabei sollte auch beantwortet werden können, welche Ziele mit der Fachwirt-Qualifikation verfolgt werden sollen. Wird etwa ein Anschlussstudium angestrebt, oder soll die Reifung der Persönlichkeit vorangetrieben werden, ohne zunächst ein Anschlussstudium ins Auge zu fassen. Deshalb würde ich die Eingangsfrage des Strangs umformulieren in: Welches ist der "passende Fachwirt".


    Was die Hochschulzugangsberechtigung betrifft sollte auch bedacht sein, dass seit der Bologna-Reform einiges im Fluss ist. Das deutsche Schulsystem bildet noch immer in Abitur und Fachhochschulreife aus, obwohl für das Studium nur noch das akademische Eingangsstudium des Bachelors zur Verfügung steht (mal abgesehen von Medizin und Jura z. B.). Die hier in Rede stehende Hochschulzugangsberechtigung eröffnet wohl die Möglichkeit des Studiums. Aber man wird nach einer zuerst (bedingten) Zulassung sich im Studium bewähren und ggf. Sonderleistungen erbringen müssen. Faktisch steht die Hochschulzugangsberechtigung wohl dem Abitur/der FHR gleich. Rechtlich sehe ich da Unterschiede. Bitte nicht falsch verstehen - ich finde die Möglichkeit, begabten Fachwirten und Meistern den Weg zur Hochschule zu ebenen absolut richtig und ich begrüße das auch ausdrücklich.


    G, ex-pect

  • Soll das heißen ich kann mit meinem Fachwirt auf einer Uni Jura oder Medizin studieren? Das ist nicht richtig. Staatsexamina wie die Juristen und Lehramts-Studiengänge bedürfen der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und unterliegen sogat in einigen Bundesländern einem nc. Mit dem Fachwirt erhält man eine Hochschulzugangsberechtigung, ja aber nicht die allgemeine.

  • Dein Link zitiert zwar " Nachweis einer bestandenen Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung
    gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer staatlichen Abschlussprüfung
    an einer Fachschule oder Fachakademie und
    • Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule."


    Aber in den meisten Bundesländern ist es erforderloich eben jene Absolvierung eines Beratungsgespäches" ein Vor-Studium mit Prüfung abzulegen. In Hamburg z.B. ist es so. Du musst ein Jahr (ein Proprädeutikum) "vor-studieren" und musst eine Prüfung ablegen.Wenn du diese bestehst, kannst du auch meinetwegen Medizin studieren aber es werden stets Plätze für Fachgebundene Studienrichtungen offeriert....

  • Hier der kopierte Auszug der KMK 2009 :


    " 2.2 Erfolgreicher Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens, das
    - durch eine Hochschule oder staatliche Stelle auf der Grundlage einer Prüfungsordnung
    durchgeführt wird
    - schriftliche und mündliche Prüfungsanteile aufweist
    - auf allgemeines und fachbezogenes Wissen bezogen ist.
    Das Eignungsfeststellungsverfahren kann durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes
    Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden." (Propädeutikum)


    lg