Aus der Prüfung handlungsspezifische Qualifikationen wird ja aus beiden Teilen ein Durchschnitt errechnet. Die Endnote wäre dann inkl. der mündlichen Prüfung. D.h. handlungsspezifische Qualifikationen 2/3 und mündliche 1/3. Meine Frage ist jetzt, muss ich an beiden Tagen der schriftlichen, handlungsspezifischen Prüfung 50 % an jedem Tag erreichen? Oder werden die Noten verrechnet? Kann ich z.B. an dem einen Tag 40 % haben und an dem anderen Tag 60 % und bestehe dann trotzdem?
Handlungsspezische Qualifikationen - Bestehen?
- Silvermoon7
- Erledigt
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Ja, die Variante ist auch möglich
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Hallo Silvermoon7,
was du schreibst ist teilweise richtig.
Bei mir war so, dass die beiden Ergebnisse der beiden Tagen zusammen gezogen wurden und dann nochmal durch 2 geteilt. D.h. als ich meine Ergebnisse für die Handlungsspezifischen Qualifikationen bekommen habe, hatte ich ledigliche eine Punktzahl erhalten. Mir wurde auch nicht mitgeteilt was ich in den einzelnen Prüfungen für Punkte hatte.
Also, könntest du am ersten Tag 40 Punkte und am zweiten tag 60 Punkte schreiben und würdest trotzdem mit 50 Punkten bestehen.
Das bestehen der Handlungsspezifischen Qualifikationen ist die Voraussetzung um zu dem fachgespräch zugelassen zu werden. Daher musst du auch in dem Fachgespräch min. 50% erreichen. -
D.h. ich muss nicht zwingend an beiden Tagen 50 % erreichen, sondern nur in der Gesamtsumme?
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genau so ist das in der Prüfungsordnung geregelt; die beiden Klausuren zählen als EINE Prüfungsleistung.
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Nach meinem Wissensstand ist das o.g. richtig, jedoch darf man in keiner der beiden Prüfungen unter 30% landen.
Also 70/30 ja, 80/20 nein.
Aber wer unter 30% schreibt sollte sich eh Gedanken machen ob er auf dem richtigen Weg ist... -
In der PO steht:
"Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen
Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen
schriftlichen Teilergebnissen zu bilden"
interpretiere ich so, dass die Verteilung der Punkte auf die beiden Klausuren (= "Teilergebnisse") egal ist.