Mündliche Prüfung Wirtschaftsfachwirt

  • Zitat von "Sunny-Colonia"

    Stimmt. Ich musste jetzt auch 6 Monate auf die Wiederholung warten. Ich hatte bei der mündlichen Prüfung nicht das Gefühl, dass die von den schriftlichen Ergebnissen abhängig gemacht wurde. Im Gegenteil- die Atmosphäre im Gespräch war sehr nett. Wären meine Nerven nicht mit mir durchgegangen (wovor ich im nächsten Anlauf Angst habe) und hätte ich mich nicht sooo im Thema vergaloppiert, was mich zusätzlich selbst unter Druck gesetzt hat, würde ich vielleicht sogar sagen können, die mündliche Prüfung ist entspannt vom Ablauf her ;) Auf jeden Fall hatte ich nicht das Gefühl, dass die Prüfer es einem sooo schwer machen möchten, dass man nach Möglichkeit durchfällt. Klar, man sollte schon wissen, worüber man redet. Aber es sind alles "Menschen", die Dir wünschen, dass Du bestehst. Mein Eindruck zumindest...

    Welches Thema hattest du denn in deiner mündlichen Prüfung?
    Und wie sind denn deine Nerven mit dir durchgegangen?
    Es ist echt hilfreich von jemanden der schon Erfahrung damit hat mal zu hören wie das läuft :)

  • Hallo
    ich habe auch eine Frage zur mündlichen Prüfung.
    Nach der Vorbereitungszeit wird man ja sicher in den Prüfungsraum gebracht. Wie ist dann der weitere Ablauf?
    Ich stelle es mir so vor:

    Zunächst stelle ich mich vor (Name, Beruf), dann folgt das Formale. Bevor die Präsentation startet, sage ich dem PA, dass ich noch einiges vorbereiten möchte, bevor es losgeht. Ich hänge dann also z.B. mein vorbereitetes Flipchart auf und klebe die Kärtchen an.
    Dann beginnt die eigentliche Präsentation. Ich stelle mich erneut vor: z.B. "Ich heiße XY und möchte der Geschäftsführung der PrüfungsGmbH ein Konzept zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit vorstellen. Meine Präsentation habe ich wie folgt gegliedert....."

    Sehe ich das richtig?

    Im Anschluss folgen dann Fachfragen. Und hier können allle Themen rankommen, die im Rahmenlehrplan stehen?

    Gruß
    Petite

  • SO oder so ähnlich - das ist im Ermessen der Prüfungsausschüsse. Du wirst ja erst mal in Empfang genommen, Deine Identitäöt ggf, festgestellt und in den Vorbereitungsraum geführt, wo Du Dien Thema kriegst. Nach 30 Minuten holt Dich jemand rüber in den Prüfungsraum und sagt, das Du schon mal die technischen Vorbereitungen treffen kannst. Wenn Du fertig bist wirst Du begrüsst, gefragt, ob Du Dich in der Lage fühlst, die Prüfung abzulegen (wird oft weggelassen, sollte aber sein) - und dann kannst Du Dich kurz vorstellen und mit dr Präs. loslegen. - Viele Kammern verschicken mit der Einladung ein Infoblatt. Wer mir über PN seine mail gibt, kann so was gerne von mir kriegen. Findet man aber auch im Netz, zB bei der IHK Kassel

  • Ich habe da nochmal eine Frage, besonders an dich Reinhard.
    ich stelle de Frage aber hier, falls jemand evtl. die gleiche Frage hat wie ich :)

    In deinem Buch Präsentationspraxis steht, dass man u.a. Folien zur Verfügung hat.
    Ein paar Sätze weiter steht aber, dass die Folien bei Kurzpräsentationen wie bei der Prüfung des Wirtschaftsfachwirt ausscheiden.
    Sind diese einfach nur nicht geeignet für eine Kurzpräsentation da es zu zeitaufwendig ist oder werden die für Kurzpräsentationen gar nicht erst angeboten?

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe gestern am 05.06. meine mündliche Prüfung abgelegt und mit 84 Punkten bestanden.

    Ich konnte zwischen 2 Themen wählen. Das abgelehnte Thema habe ich bereit wieder verdrängt, da ich es nur kurz zur Auswahl überfolgen hatte und mich unmittelbar auf mein gewähltes Thema konzentriert habe. Mein Thema war "Beudeutung von Handlungskompetenz"

    Beschreibung (sinngemäß):
    Sie sollen im Rahmen der Personalentwicklung ein Senimar zum Thema Handlungskompetenzen halten.

    Aufgaben:

    1. Erläutern sie die Bedeutung von Handlungskompetenz
    2. Differenzieren Sie zwischen Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Individualkompetenz
    3. Erläutern Sie den Seminarablauf, die Präsentationsmethode und den Medieneinsatz

    Die danach im Fachgespräch gestellten Fragen bezogen sich rein auf das Themengebiet der Präsentation.
    Insbesondere an Stellen die etwas schwammig erläutert waren oder beim Einsatz von Fachbegriffen bekam ich den Ball gleich wieder zurückgespielt.

    Schöne Grüße und viel Glück an alle
    cnkwesi

    PS. Themen von 2 anderen Teilnehmern an diesem Tag waren: Assessment Center und Einkauf / Lagerhaltung (fragt mich bitte nicht warum)

  • Zitat von "DanieSahne"


    In deinem Buch Präsentationspraxis steht, dass man u.a. Folien zur Verfügung hat.
    Ein paar Sätze weiter steht aber, dass die Folien bei Kurzpräsentationen wie bei der Prüfung des Wirtschaftsfachwirt ausscheiden.
    Sind diese einfach nur nicht geeignet für eine Kurzpräsentation da es zu zeitaufwendig ist oder werden die für Kurzpräsentationen gar nicht erst angeboten?

    Danke für den Hinweis - das werd ich überarbeiten, um es klarer zu machen. Ich hab häufig den Begriff "Folien" im Buch auch verwendet, wenn ich gar nicht im ursprünglichen Sinne des Wortes Klarsichtfolien gemeint habe, sondern z.B. eine ---*hmmmm* - "Seite" (?) bei PowerPoint. Das scheidet natürlich bei Kurz-P. eh aus. Ob man aber "Klarsichtfolien" einsetzt, haben wir gerade erst wieder in einem Vorbereitungs-Seminar diskutiert. Ein Overhead-P. steht ziemlich sicher zur Verfügung, Folien könnte man sich ja mitbringen (und bei der EInladung der IHK sollte auch ein Infoblkatt mit ANgabe des techn. Equipments dabei sein). ABer ich halte es für unpraktisch. Handbemalt sieht das schlechter aus als auf Kartons oder Papier; die Wechselei ist immer eine Ablenkung und Unterbrechung. Ich hab auch noch keine Kurz-P. erlebt, bei der das jemand gemacht hat.

  • Zitat von "roys5843"


    Habt ihr was schriftlich bekommen das Ihr bestanden habt?

    Weil man hat ja so gar keinen Nachweis.

    Wirklich seltsam, dass anscheinend auch das jede Kammer anders macht... Ich kenne das seit vielen Jahren und aus allen Prüfungsausschüssen nur so, dass wir bei erfolgreichem Ablegen der letzten Prüfungsleistung dem Teilnehmer eine vom Vorsitzenden des Ausschusses unterschiebene vorläufige Bescheinigung aushändigen.