Erfolg mit Widerspruch bei der IHK?

  • Hallo,


    ich möchte mich einmal erkundigen, ob hier jemand jemals Erfolg mit einem Widerspruch hatte.


    Ich habe bislang alle Prüfungsteile meiner Fachwirtausbildung im grünen Bereich bestanden, es hakte im letzten Halbjahr mit der Projektarbeit, ich legte fachlich begründeten Widerspruch ein. Die Beurteilung konnte ich kaum nachvollziehen, es waren dieverse Post It's mit Fragezeichen eingeklebt, nur selten Kommentare, die für mich nachvollziehbar waren, meist einzelne Worte handschriftlich in "Sauklaue". Ich bekam eine "nette" Antwort, mein Widerspruch sei emotional und sachlich unbegründet, obwohl ich auf 12 Seiten alle Punkte fachlich untermauern konnte, wo meiner Meinung nach Beurteilungsfehler meiner ersten Projektarbeit vorlagen. In lediglich einem Satz fügte ich an, dass die Fragezeichen-Post-Its für mich nicht nachvollziehbar seien und ich dies als respektlos gegenüber dem Prüfling empfand.


    OK, da inzwischen so viel Zeit verstrichen war, dass die Wiederholung anstand, zog ich den Widerspruch zurück und wiederholte die Projektarbeit, durch die ich nun wieder durchfiel, trotz fachlicher Unterstützung, die ich mir ja holen darf, solange ich die Arbeit selbst schreibe. Das gleiche Spiel von vorne. Fachlich kann ich Beurteilungsfehler begründen, auch diesmal. Vergleichsarbeiten lagen mir damals vor, die mit teilweise sogar sehr gut bestanden wurden und meine Arbeit sei eben nicht bestanden. Es ist eben inhaltlich und fachlich nicht mehr objektiv nachvollziehbar.


    Mich würden nun zwei Dinge interessieren:


    Kann ich Vergleichsarbeiten heranziehen, um eine Willkür bzw. Beurteilungsfehler aufzudecken, die meines Erachtens vorliegt? Natürlich mit Einverständnis anderer Prüflinge.


    Hatte hier überhaupt schon jemals jemand Erfolg mit einem Widerspruch und ggfls. Klage?


    Beste Grüße
    Susanne

  • Hallo Susanne,


    vorab: Ich bin Prüfer. :)

    Zitat

    Ich bekam eine "nette" Antwort, mein Widerspruch sei emotional und sachlich unbegründet, obwohl ich auf 12 Seiten alle Punkte fachlich untermauern konnte, wo meiner Meinung nach Beurteilungsfehler meiner ersten Projektarbeit vorlagen.


    wie umfangreich und fundiert war denn die Antwort? Bei "unseren" Widersprüchen ist die Antwort auf einen zweiseitigen Widerspruch meist doppelt so umfangreich.

    Zitat

    Vergleichsarbeiten lagen mir damals vor, die mit teilweise sogar sehr gut bestanden wurden und meine Arbeit sei eben nicht bestanden.


    Was verstehst Du unter "Vergleichsarbeiten"?


    IHK-Prüfer haben einen weiten Beurteilungsspielraum, mit Präzedenzfällen kommst Du auch vor dem Verwaltungsgericht nicht weiter.
    "Nach ständiger Rechtsprechung kann sich die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheiden nur darauf erstrecken, ob
    · das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist
    · die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind
    · die Prüfer allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe beachtet haben
    · die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen
    · die Bewertung willkürlich ist."

    Quelle: http://www.wuppertal.ihk24.de/…iderspruchsbescheide.html


    Zitat

    [...], trotz fachlicher Unterstützung,[...]


    Kannst Du das bitte näher ausführen?


    Zitat

    Hatte hier überhaupt schon jemals jemand Erfolg mit einem Widerspruch und ggfls. Klage?


    An eine Klage kann ich mich in all den Jahren als Prüfer nicht erinnern. Das liegt sicherlich auch daran, dass "meine" IHK sehr sorgfältig arbeitet. Ich habe auch Prüflingen schon meine Bewertung erklärt, und die waren immer einsichtig. Schließlich würfelt man die Bewertungen nicht aus und gerade wenn es ums bestehen geht, überlegt man sich die Entscheidung sehr gut.


    Viele Grüße
    -Tim

  • Hallo Tim,


    ich bekam einen recht dominant formulierten knapp einseitigen Brief zurück, in dem sinngemäß nur stand, mein Widerspruch sei unsachlich und würde abgewiesen werden - also ohne Begründung oder Antworten auf meine Fragen. Ich habe zu Fragezeichenkomentaren meinerseits hinterfragt und ansonsten Fachliteratur zu den Beanstandungen geliefert unter Nennung der Quellen, bei Rechtsfragen mit Gesetzesangaben und Zitaten. Was mich wundert ist, dass meiner Bitte nach einem persönlichen Gespräch mit einem Prüfer damals abgelehnt wurde und ich nur die Möglichkeit genannt bekam, schriftlich Widerspruch einzulegen. Mein Anliegen war herauszufinden, was ich denn so sehr falsch gemacht hatte, denn ich bin durchweg kritikfähig und sehe auch ein, wenn ich Unfug verfasst habe. Erst als das nicht möglich war, versuchte ich sozusagen eine Erklärung der vielen Fragezeichen zu erhalten.


    Heute habe ich noch einen meiner Dozenten, auch Prüfer, wie ich dann erfuhr, erreicht (soweit zum fachlichen Beistand, damit meine ich auch Fachbetriebe, die mir Auskunft zu meinen Fragen gaben) und das bestätigt bekommen, was Du mir schreibst, dass es sinnlos ist, sich mit der IHK anzulegen und allenfalls ein freundliches Gespräch eventuell etwas bringen könnte, so der betreffende Prüfer auch milde gestimmt ist. Am Montag werde ich meine Arbeit einsehen und abfotografieren, ich sehe hier aber keine Chancen, als bereits bekannte Querulantin, weiter zu kommen.


    Wobei ich sage, dass ich der IHK gegenüber stest freundlich auftrat, wenn mir mein Ärger sicherlich anzusehen war, aber das ist wohl unvermeidbar, wenn man gelbe Post It's mit Fragezeichen als Bewertungskommentare der Prüfer vor Augen hat und aus allen Wolken fällt. Wirklich, das werde ich den Rest meines Lebens nicht vergessen. Mit Vergleicharbeiten meine ich als gut und besser bewertete Projektarbeiten einiger meiner Mitschüler, die sie mir freundlicher Weise unterstützend gaben, damit ich wenigstens für die zweite Projektarbeit schauen konnte, wo meine Fehler lagen. In der jetzigen Wiederholung meinte ich auch diese ausgemerzt zu haben.


    Die Weiterbildung ist übrigens privat finanziert und bis jetzt kam ich auch wunderbar durch, auch ein "Sehr Gut" ist dabei. So "dumm" kann ich also nicht sein, denke ich mal. :oops:


    Ich glaube ich kann die nächste Wiederholung doch auch bei einer IHK machen, die mich nicht kennt? Ich sehe hier vor Ort keine Chance und da es nur 20 Prüfer in diesem Fachwirtbereich sind, fehlt mir einfach das Vertrauen, das dritte Mal objektiv beurteilt zu werden. :(


    Grüße zurück
    Susanne

  • Das wäre prima, ich funke sie per PN einfach mal an, denn die beiden Prüfer hier haben sich dazu nicht bereit erklärt, um nicht selbst Probleme zu bekommen, weil sie ihrer IHK gegenüber sonst Probleme bekommen könnten.


    Ich habe grad aus dem Briefkasten die Post dazu bekommen, die letze Arbeit 45 Punkte und diese 46, obwohl nicht nur subjektiv natürlich nicht unerhebliche Unterschiede bestehen.


    Viele Grüße
    Susanne

  • Hallo Susanne,

    Zitat

    ich bekam einen recht dominant formulierten knapp einseitigen Brief zurück, in dem sinngemäß nur stand, mein Widerspruch sei unsachlich und würde abgewiesen werden - also ohne Begründung oder Antworten auf meine Fragen.


    das gäbe es bei "meiner" Kammer nie. :shock:

    Zitat

    Heute habe ich noch einen meiner Dozenten, auch Prüfer, wie ich dann erfuhr, erreicht (soweit zum fachlichen Beistand, damit meine ich auch Fachbetriebe, die mir Auskunft zu meinen Fragen gaben) und das bestätigt bekommen, was Du mir schreibst, dass es sinnlos ist, sich mit der IHK anzulegen und allenfalls ein freundliches Gespräch eventuell etwas bringen könnte, so der betreffende Prüfer auch milde gestimmt ist.


    Das habe ich nicht gesagt. Du musst aber sehen, dass es mehr als ein Jahr dauern kann, bis Deine Sache vor dem zuständigen Verwaltungsgericht verhandelt wird. Abraten von einer Klage würde ich trotzdem nicht.


    LG
    -Tim

  • ... Und den nächsten Versuch bei einer anderen IHK zu unternehmen ist nicht so einfach. Zunächst ist eben die IHK dran, in deren Zuständigkeitsbereich dein Wohnsitz liegt; danach, falls das eine andere ist, die am Ort deiner Weiterbildung und - genau weiß ich das nicht – vielleicht auch noch die am Sitz Deines Arbeitgebers. Wenn du einfach versucht, dich bei einer anderen anzumelden, werden diese wahrscheinlich das nicht nur ablehnen, sondern auch vielleicht deine Unterlagen an die zuständige Kammer schicken...

  • Hi,


    so ich habe eben die Arbeit abfotografiert. Einen Fehler habe ich definitiv gemacht, einen Verleser der Aufgabenstellung meinerseits. Ansonsten ist das, was ich nach den Mängeln der ersten Klausur nun umgesetzt habe, wiederum bemängelt worden und das nur beim oberflächlichen Durchlesen. Teilweise abweichend von der Aufgabenstellung Anforderungen beschrieben, die gar nicht gefordert waren und als fehlend bzw. falsch benannt worden. Also schon sehr subjektiv diese Form der Beurteilung, finde ich. Zum Beispiel sollten alle Werbemaßnahmen im Budget berücksichtigt werden, das tat ich, war aber falsch, als ein Beispiel. Würde ich - nur auf den ersten Blick - alle geforderten Punkte mit nur zwei Sätzen hinzufügen, würden mit wenigstens 10 Punkte für Seitenüberschreitungen abgezogen werden. Schon innerhalb der drei Beurteilungen sind einzelne Punkte von dem einen als gut und vom nächsten schlecht bewertet. Positiv kann ich immerhin anmerken, dass sich diesmal wirklich Mühe bei der Bewertung gegeben wurde, also keine Klebezettel mit Fragezeichen. Nur was der eine Prüfer gut fand, fand der Nächste schlecht und am Ende wurden die Punkte nicht gemittelt, sondern der tiefste Punktwert genommen.


    Wo ich jetzt also hänge: berücksichtige ich die letzten Prüferkritiken, ist es falsch, sonst wäre es jetzt ja richtig gewesen. Berücksichtige ich die jetzigen Kritiken der Prüfer, könnte es das nächste Mal trotzdem falsch sein. :shock:


    Ich habe beschlossen ein Jahr zu pausieren und es dann noch einmal zu versuchen, dann habe ich auch wieder genügend Urlaub und Überstunden angespart. Und dann auf zum nächsten Lottospiel bei der IHK in 2014 - juchuu. 8) Macht ja auch nüscht, das wenig Zeitaufwand und die tausende Euros sind doch Peanuts, oder? Das nächste Mal, wenn ich die Summe wieder angespart habe, investiere ich in Sinnvolleres wie ein neues Badezimmer oder eine mehrwöchige Fernreise.


    Das Thema hier darf gerne geschlossen werden, selbst wenn mir wer nun Tipps gibt, kann es wiederum negativ bewertet werden, das ist also für mich nicht hilfreich, aber danke für das Angebot von Tim und Reinhard.


    LG
    Susanne

  • Hallo Susanne,

    Zitat

    Nur was der eine Prüfer gut fand, fand der Nächste schlecht und am Ende wurden die Punkte nicht gemittelt, sondern der tiefste Punktwert genommen.


    und das ist gewusst geschehen? Nicht, dass man das von Prüferseite nicht begründen könnte, aber hast Du da mal nachgefragt?


    Viel Erfolg beim nächsten Versuch. 8)
    -Tim

  • Hi,


    ich kann nur einen schriftlichen Widerspruch einlegen, nachfragen oder gar Kontakt zum Prüfer aufnehmen wird nicht gestattet. Dies werde ich auch machen, 90,- Euro mehr oder weniger machen den Kohl jetzt auch nicht mehr fett. :roll:


    Aber wie war das noch? Leergeld darf jeder mal zahlen und Geld alleine macht nicht glücklich. Ich bin gefrustet, weil ich damals zwischen einem Fernstudium in Permakulturdesign und Medienfachwirt bei der IHK hin und her überlegte und mich für Letzteres entschieden habe. Ersteres wäre fair zugegangen und günstiger gewesen und innovativer. Eigene Blödheit, ich weiß. :lol:


    Na, der Grundsatz der Permakultur widerspricht dem, was ich grad erlebe: stecke nicht mehr hinein als Du rausholen kannst. Also selbst mit bestandener Prüfung wäre der persönliche Gewinn unverhältnismäßig gering.


    Lieben Gruß
    Susanne

  • Hallo,


    ich möchte einen kurzen Zwischenstand vermelden: ich habe ein Vergleichsangebot zur Neubewertung meienr Arbeit unter neuen Prüfern erhalten. Mir werden keine Kosten berechnet. Dafür ziehe ich meinen Widerspruch zurück. Ich verhandel noch um Berücksichtigung eines Nachteilsausgleiches (meine Schwerbehinderung wurde ja bislang nicht berücksichtigt und ein Antrag auf Nachteilsausgleich mir bis dahin verweigert) sowie Fristverlängerung, da ich ja ein halbes Jahr sinnfrei verstreichen lassen musste und ich bis Ende 2013 nur Zeit habe, diesen letzten Prüfungsteil abzulegen. Alle anderen Teile hatte ich bisher problemlos bestanden.


    Ich wünsche schöne Weihnachten und einen guten Rutsch in 2013.


    Mal schauen, Anfang nächstes Jahr, ob das Leergeld nicht doch Lehrgeld sein wird und wie heißt es so treffend im Volksmund? Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.


    Gruß
    Susanne