Hallo DozentIHK,
kennst Du Kammern, die eine 40-Punkte-Regelung haben?
Falls in der Prüfungsverordnung ein Satz steht wie "Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.", dann kann eine IHK nicht frei entscheiden.
LG
-Tim