Betriebsverfassungsgesetz

  • Kommt es häufig vor, dass man in der mündlichen Prüfung auf den Betriebsrat zu sprechen kommt? Denn er hat ja viele Schnittstellen z.B. zu Beurteilung, Personalauswahl usw.


    Meine Frage ist jetzt gilt § 82 Anhörungs- und Erörtungsrecht des Arbeitnehmers auch, wenn es keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt? Habe dazu nichts im Internet gefunden, kann mir jemand weiterhelfen?

  • Hallo Silvermoon7,


    ja. Da es sich um Individualrechte des Arbeitnehmers handelt, ist die Existenz eines Betriebsrates keine Voraussetzung für die Gültigkeit. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Gültigkeit des BetrVG müssen aber gegeben sein.


    Viele Grüße!
    -Tim