Klausuren Wirtschaftsbez. Qualifikationen 7. März

  • Hallo Marcel,

    Zitat

    Was man definitiv mal sagen muss ist, dass 4 Prüfungen ,dieser Qualität, eindeutig zu viel sind.


    das sehe ich auch so. Nur weil die Kammern keine Lust haben, für zwei Tage Räumlichkeiten und Aufsichten zu organisieren - kann man für die paar Euro an Prüfungsgebühren ja auch nicht verlangen - wird die Prüfung an einem Tag durchgepeitscht.


    LG
    -Tim

  • Kann man mir jemand sagen, ob bei der Aufgabe mit Eigentum und Besitz ein Herausgabeanspruch bestand? Ich habe da nämlich geschrieben, dass das Eigentum zwar übergegangen ist und gutgläubiger Erwerb vorhanden war jedoch handelt es sich um Diebstahl und somit muss er den Grill herausgeben.
    Und die letzte Frage (Steuern) war auch für viele nicht verständlich. Ich habe da einfach den § 157 AO genommen. Hat da jemand ne Ahnung ??


  • Sehe das genauso. Ich glaube nicht, dass jemand von uns im Berufsleben jemas gestohlene Dinge kaufen wird...und die letzte Aufgabe ist auch wohl eher was für Steuerfachwirte für die HSQ, hätte auch gereicht, zu fragen, was ein VA (Paragraph 118 AO)
    überhaupt ist, ohne Bezug auf den Fall zu nehmen. Das hat zumindest mich so verwirrt, dass ich die Aufgabe komplett versemmelt habe.



    Was den Herausgabeanspruch angeht, besteht der nach Paragraph 935 BGB, hier gibt es keinenn guten Glauben (hab ich aber auch erst nach der Prüfung gemerkt :) )dumm gelaufen...

  • Hallo Adler,

    Zitat

    Ich habe da nämlich geschrieben, dass das Eigentum zwar übergegangen ist und gutgläubiger Erwerb vorhanden war jedoch handelt es sich um Diebstahl und somit muss er den Grill herausgeben.


    das ist so nicht richtig. Das Eigentum ging nicht über (§ 935 BGB), daher hat der Eigentümer einen Herausgabeanspruch (§ 985).


    LG
    -Tim

  • Zitat von "TK"

    Hallo Adler,


    das ist so nicht richtig. Das Eigentum ging nicht über (§ 935 BGB), daher hat der Eigentümer einen Herausgabeanspruch (§ 985).


    LG
    -Tim


    habe ja geschrieben das der eigentümer einen herausgabeanspruch hat. aber da das ne 14 punkte aufgabe war habe ich den fall , etwas ausführtlicher beschrieben. Habe erstmal geschrieben das eigentum übergegangen ist, weil eben gutgläubiger Erwerb vorliegt und der der den grill gekauft hat nichts davon wusste. und dann habe ich gesagt nach §935 ist kein Eigentum übergegangen weil es um Diebstahl handelt und er den grill herausgeben muss :)


    Naja der Korrektor wird mich wahrscheinlich auch für blöd erklären :)


  • Das mag sein, dafür waren die Rechenaufgaben aus Herbst 2012 wahrlich nicht ohne! Bei uns sind in REWE fast alle durchgefallen!

  • Ist sich jemand zu 100 % sicher das in der UF-Rechenaufgabe stand das in den 100 Manntagen á 8 Stunden die 15 % Krankheit und Urlaub bereits berücksichtigt waren? oder musste man die noch hinzurechnen?


    Wenn das nämlich der Fall war wird es bei mir noch enger als es eh schon ist. :(

  • Hallo,


    hier mal die Punkteverteilung von ReWe und Recht&Steuer.


    Recht & Steuer:


    1) a. 3 - b. 4 - c. 4 - d. 6
    2) a. 8 - b. 14
    3) a. 6 - b. 8 - c. 4 - d. 4
    4) a. 5 - b. 10 - c. 5
    5) a. 3 - b. 3 - c. 3
    6) 10


    ReWe:


    1) 6
    2) 9
    3) 10
    4) 12
    5) a. 7 - b. 13
    6) a. 7 - b. 3 - c. 4
    7) a. 8 - b. 10
    8) a. 7 - b. 4



    Für die anderen Fächer weiß ich es leider nicht.


    Gruß