Wiederholung Pruefung - Zeitraum

  • Hallo,


    wenn ich zB Recht & ReWe nicht bestanden habe und wiederholen muss, wie lange habe ich dazu Zeit?


    Also muss ich das bei der naechsten Moeglichkeit (Herbst 2013) nachholen oder wie viel Zeitraum wird geduldet?


    Dankeschoen vorab.

  • Da lesen wir doch mal nach in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin:


    § 8 Wiederholung der Prüfung
    (1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
    (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.



    MfG
    Karsten