Insolvenzrecht

  • Hallo Sarah und Tim,


    diese Frage kam bei uns in der Wiederholungswoche auch auf. Ich habe mit der IHK Berlin dazu telefoniert, weil wir im Kurs mit dem Dozenten keine eindeutige Lösung finden konnten.


    Ausage der IHK Berlin zur Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation"
    Es sind die aufgelisteten Gesetze je Prüfungsthema und Gesetzessammlungen die diese enthalten erlaubt. Aber keine ergänzenden Einzelgesetzestexte. Hast du zum Beispiel eine einzelne InsO darfst du diese nicht verwenden!
    Du darfst aber Gesetztessammlungen in denen das HGB und BGB und reinzufällig auch die InsO drin ist verwenden, wie z. B. Wichtige Wirtschaftsgesetze vom NWB Verlag oder die Aktuelle Wirtschaftsgesetze von Beck.


    Die IHK/die Aufseher werden nach Auskunft keine Seiten der Gesetzessammlungen sperren oder rausreißen.


    Liebe Grüße,
    Ms_Pinky

  • Hallo Ms_Pinky,

    Zitat

    Hast du zum Beispiel eine einzelne InsO darfst du diese nicht verwenden!


    wie ahnungslos sind eigentlich manche Kammern? Es gibt eine bundeseinheitliche Hilfsmittelliste. Daraus zitiere ich:


    Alle Handlungsbereiche dokumentenechtes Schreibmaterial l Lineal l netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger
    Taschenrechner


    Handlungsbereich


    Aufgabenstellung 1 siehe „Alle Handlungsbereiche“ l zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere l Bürgerliches Gesetzbuch
    l Aktien-Gesetz l Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb l Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    l GmbH-Gesetz . Handelsgesetzbuch l Sozialgesetzbuch bzw.
    Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind


    Aufgabenstellung 2 siehe „Alle Handlungsbereiche“ l zusätzlich Gesetzestexte, insbesondere l Bürgerliches Gesetzbuch
    l Arbeitsgesetze l Handelsgesetzbuch l Sozialgesetzbuch bzw. Gesetzessammlungen,
    in denen diese Gesetze Bestandteil sind. Zusätzlich IHK-Formelsammlung für Fachwirte


    Vielleicht kannst Du mir per PN einen Namen nennen, dann kann die zuständige Person beim DIHK aufklärerisch tätig werden.


    LG
    -Tim