Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Guten Tag zusammen,


    ich befinde mich derzeit in einem Vorbereitungskurs auf den Wirtschaftsfachwirt. Heute habe ich mir zum ersten Mal die erste Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen angeschaut. Hierbei hat sich bei mir folgende Frage ergeben:


    Muss man beim Fach Recht bei den Antworten die Paragraphen nennen oder werden diese nicht in die Bewertung einbezogen?


    Es kann ja sein, dass man in dem "angespannten" Moment die Lösung aber nicht den dazugehörigen Paragraph kennt.


    Vielen herzlichen Dank vorab.


    Gruß Florian

  • Hallo Florian,


    Textmarker und Klebestreifen sind hier eine wertvolle Hilfe. Übrigens wäre es auch wirklich Unfug alles Gesetze auswendig zu lernen. Wissen wo es steht und Gesetzestexte lesen und verstehen zu können, gehört zu den sinnvollsten Lerninhalten des Fachwirtstudiums.


    Der banale Tipp:Üben, üben,üben. Also nicht Inhalte lernen, sondern Fälle bearbeiten und mit Gesetzestext und ohne sonstige Hilfe zu lösen versuchen. Prüfungsschema im Zivilrecht ist immer: Wer will was von wem woraus (woraus = rechtliche Anspruchsgrundlage).


    Viel Spaß dabei und immer dran denken: Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis.


    Viel Erfolg wünscht


    Martin

  • Hallo,


    Zitat von "Claire de lune"

    das mit dem Textmarker und Klebzettel war aber nur auf das üben vor der Prüfung bezogen oder? Habe irgendwo mal gelesen, dass eine IHK das sogar in der Prüfung erlaubt hat. Aber eine allg. Regelung gibt es da nicht oder?


    doch. Hervorhebungen durch Textmarker oder Unterstreichen sowie Klebezettel mit Paragraphennummer oder Stichwort sind gestattet. Nicht gestattet sind Anmerkungen, Paragraphenketten (Prüfschemata), Ergänzungen oder ähnliches.


    Zitat von "Florian1991"

    vielen Dank für deine Antwort. Was passiert denn, wenn man andersrum eine Frage korrekt beantwortet, hierbei aber den dazugehörigen Paragraph nicht nennt?


    Gibt es dann einen Abzug oder kann man auch ohne die Nennung volle Punktzahl bei einer Aufgabe erreichen?


    In der Regel hat da der Korrektor einen Ermessensspielraum. Kommt aber auch auf die genaue Aufgabenstellung und Punkteverteilung an (Wenn Du nach der Rechtsgrundlage für eine Inventur gefragt wirst und den Paragraphen nicht nennst, bekommst Du sicher einen Abzug, wenn Du die Pflichten eines Käufers aus einen Kaufvertrag richtig erläuterst, aber den § 433 (2) BGB nicht nennst, wirst Du in der Regel keinen Abzug erhalten).


    Mit den besten Grüßen


    Martin Lesny

  • Hallo Florian, Paragraphen musst du nicht immer nennen, die schreiben es normal hin, wenn der Paragraph gewünscht ist. Soweit ich weiß, gibt der Paragraph auch immer einen Punkt, also wär es schon gut, wenn du einige kennst. Ich hab meine ganzen Gesetzesbücher voller Klebezettel gemacht. Gut zu wissen ist, wenn du ungefähr weißt, was du wo findest.
    Eine Frage die schon in sehr vielen Prüfungen z.B. dran kam ist das Abschließen von Verträgen Minderjähriger, such dir die Paragraphen raus. Findest du ab §§104 BGB. Zumindest hab ich das in super vielen alten Prüfungen gesehen. Wann ist es bei dir soweit? Herbst? Ich hab jetzt im März gemacht und Recht/Steuern relativ gut abgeschnitten. Nur Rechnungswesen muss ich nun in die mündliche :(
    Wünsch dir schon mal viel Glück.
    Gruß Julia