Guten Tag zusammen,
ich befinde mich derzeit in einem Vorbereitungskurs auf den Wirtschaftsfachwirt. Heute habe ich mir zum ersten Mal die erste Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen angeschaut. Hierbei hat sich bei mir folgende Frage ergeben:
Muss man beim Fach Recht bei den Antworten die Paragraphen nennen oder werden diese nicht in die Bewertung einbezogen?
Es kann ja sein, dass man in dem "angespannten" Moment die Lösung aber nicht den dazugehörigen Paragraph kennt.
Vielen herzlichen Dank vorab.
Gruß Florian