Fakt ist aber, dass die IHK im Zuge der Recherche des Landratsamts wegen Antrag auf Meister-BaföG die Zulassungsvoraussetzungen NACH bereits erfolgter Zulassung als nicht erfüllt angesehen hat.
War das ein Kurs nur für BaFöG-Bezieher o.ä.? Sorry, ich verstehe noch nicht, was die Prüfungszulassung mit dem BaFöG zu tun hat.