Hallo Seb,
Du kannst bestandene Prüfungsteile freiwillig wiederholen. Ich zitiere mal die Verordnung:
§ 8 Wiederholung der Prüfung
(1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor
Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von
einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen
mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von
zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung
angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt
das Ergebnis der letzten Prüfung.
Nicht ganz unwichtig ist der letzte Satz.
ZitatKann ich auf mündliche Ergänzung verzichten und nochmals schriftlich nachlegen?
Somit ist das natürlich auch kein Problem. Wobei ich die mündliche Ergänzungsprüfung für planbar halte, weil man soo viel gar nicht fragen kann.
Viele Grüße!
-Tim