Fragen und noch mehr Fragen - besonders im Fach Recht

  • Wenn in der Aufgabenstellung nichts davon zu lesen ist, mußt du das in der Lösung angeben. Das ist aber ganz unabhängig von der IHK Musterlösung geregelt. Siehe auch §349 BGB :


    "Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil."


    In dieser Erklärung oder Handlung muß zum Ausdruck kommen, dass der Vertrag beseitigt werden soll; also das an dessen Erfüllung kein Interesse mehr besteht.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    2 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • In den meisten Büchern für den Fachwirt und kaufmännische Fortbildungen/Ausbildungen wird auf den "Gutachtenstil" gar nicht eingangen,


    Für den Fachwirt wird das in der Tiefe wie beim Betriebswirt auch noch nicht verlangt, aber IHK Prüfungen orientieren sich vom Ablauf her nicht mit dem Schulsystem oder Klausuren sondern am ehesten an Staatsexamen, und die Prüfer und Dozenten zum Thema Recht haben auch ne dementsprechende Ausbildung, weswegen das bei Fallstudien da irgendwo "informeller Standard" ist.


    Ich kann empfehlen "Tutorium Jura" "Die Anfängerklausur im BGB:" durchzulesen. Da werden diese "GrundproblemThemen", Kaufvertrag, Willenserklärung durch konkludentes Handeln usw. in Gutachten recht ausführlich behandelt und erklärt. Da bekommste den "Geruch" in welche Richtung das ganze gehen soll.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17