Jetzt frage ich mich natürlich ob ich es überlesen habe oder ob es gar nicht in der Form behandelt wurde.
Hmmm, stimmt mich nicht entspannter.
Aber vielen Dank für die sehr umfangreichen Antworten.
Jetzt frage ich mich natürlich ob ich es überlesen habe oder ob es gar nicht in der Form behandelt wurde.
Hmmm, stimmt mich nicht entspannter.
Aber vielen Dank für die sehr umfangreichen Antworten.
Wenn in der Aufgabenstellung nichts davon zu lesen ist, mußt du das in der Lösung angeben. Das ist aber ganz unabhängig von der IHK Musterlösung geregelt. Siehe auch §349 BGB :
"Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil."
In dieser Erklärung oder Handlung muß zum Ausdruck kommen, dass der Vertrag beseitigt werden soll; also das an dessen Erfüllung kein Interesse mehr besteht.
LG
Garfield
Ich meinte in meiner Lernlektüre überlesen, also Kiehl, Feldhaus Verlag etc.
Der Paragraph an sich war klar auch die Subsumtion aber an der konkludenten Erklärung habe ich mich aufgerieben.
In den meisten Büchern für den Fachwirt und kaufmännische Fortbildungen/Ausbildungen wird auf den "Gutachtenstil" gar nicht eingangen,
Für den Fachwirt wird das in der Tiefe wie beim Betriebswirt auch noch nicht verlangt, aber IHK Prüfungen orientieren sich vom Ablauf her nicht mit dem Schulsystem oder Klausuren sondern am ehesten an Staatsexamen, und die Prüfer und Dozenten zum Thema Recht haben auch ne dementsprechende Ausbildung, weswegen das bei Fallstudien da irgendwo "informeller Standard" ist.
Ich kann empfehlen "Tutorium Jura" "Die Anfängerklausur im BGB:" durchzulesen. Da werden diese "GrundproblemThemen", Kaufvertrag, Willenserklärung durch konkludentes Handeln usw. in Gutachten recht ausführlich behandelt und erklärt. Da bekommste den "Geruch" in welche Richtung das ganze gehen soll.