Mündliche Prüfung - Mitarbeitergespräch vorbereiten und Durchführen

  • Hallo zusammen,
    in der übernächsten Woche steht meine 1. mündliche Prüfung vor. Mein gewähltes Thema: Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeitergespräches mit anschließendem Fachgespräch.
    Ich bereite mich momentan auf die Prüfung vor und bin etwas verunsichert aufgrund der Beschreibung. Vorbereiten und Durchführen sagt ja eigentlich aus, dass eine Situation vorgestellt wird, für die ich ein Mitarbeitergespräch vorbereiten muss, das im Anschluss mit einem Prüfer durchgeführt wird.


    Nach meinen schriftlichen Prüfungen hatte ich mit einem Mitstreiter gesprochen, der bereits seine mündliche Prüfung hinter sich hat. Laut ihm wird allerdings kein Rollenspiel durchgeführt. Eher gibt es eine vorgegebene Situation und in Form von Karteikarten und einem Flipchart soll ich dann vorführen, wie ich das Gespräch vorbereite und was alles dazu gehört. Meine Ergebnisse stelle ich dann mit Hilfe der Medien in einem 15 minütigem Vortrag vor und anschließend folgt noch ein 30 minütiges Fachgespräch.
    Stimmt das so, dass alles nur theoretisch passiert oder muss ich wirklich, wie es zumindest für mich der Titel aussagt, ein simuliertes Mitarbeitergespräch durchführen muss?


    Dazu noch zum Fachgespräch. Ich gehe davon aus, dass sich dieses nur auf den Part Personalführung- und Management beschränkt. Ist das denn so oder kann das Gespräch auch in meine Fachrichtung (Operative Professional IT-Entwickler) übergehen? Oder noch einfacher, beschränkt sich das Fachgespräch nur auf das Thema Mitarbeitergespräche?
    Denn mir besteht auch noch eine 2. mündliche Prüfung bevor in der ich meine Projektarbeit präsentieren muss, worauf wieder ein Fachgespräch folgt.

  • Ja, dann wäre es gut wenn du uns sagst was für einen Fachwirt du machst?



    Dein Kollege ist vermutlich ein Wirtschaftsfachwirt?


    Bei "uns" ist das so mit dem vorgegebenem Thema (manchmal darf man auch aus 2 Stück blind wählen - wie kreativ...) und dann 30 Minuten Zeit.


    Gefragt werden kann (beim Wirtschaftsfachwirt) eigentlich alles. Schwerpunkt soll zwar auf Führzung und Zusammenarbeit sein, aber Schwerpunkt ist etwas schwammig und lässt locker raum für 60 - 70 % Fragen aus anderen Gebieten. :D

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Habe ich doch. :) Ich mache den Operative Professional (Meisterabschluss) dieser sollte ähnlich den Fachwirten sein, daher die Frage. Und der Mitstreiter ist dem zur Folge auch OP.
    "Mitarbeitergespräch" gehört bei mir zum Gebiet "Mitarbeiter- und Teamführung" das wiederum zum Großkomplex "Personalführung" gehört.
    Ich habe mich oder bin weiterhin dabei mich auf den gesamten Großkomplex Personalführung vorzubereiten. Es wäre nur ärgerlich wenn sich dieses Fachgespräch doch auf die gesamte Fortbildung bezieht. Würde bei euch Wirtschaftsfachwirten wohl bedeuten dass neben Personalführung auch noch Recht und Steuern und Rechnungswesen abgefragt werden.

  • Ah ok, das hab ich nicht so richtig gesehen.


    Also bist du quasi hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/it-fortbv/__7.html
    Absatz 2, 2. Alternative und natürlich dann Absatz 3, 2. Alternative.



    Ich kann dir aber leider nicht sagen wie das läuft.



    OT:
    Wirtschaftsfachwirte - wie gesagt, der Schwerpunkt soll auf FZ liegen. Aber definiere mal Schwerpunkt... Im Prinzip kann im Fachgespräch alles drankommen, denn es wird alles genannt.
    Die Verordnung findet man auch... ;)

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Danke Corsarah. Sieht also so aus, dass ich kein praktisches Gespräch vorführen muss sondern nur theoretisch aufzeigen muss, was zu beachten ist und wie es durchgeführt werden sollte.


    Nochmal zum Fachgespräch: solange es sich nur auf den Bereich Personal- und Mitarbeiterführung beschränkt, ist alles gut. Heißt also es kommen ggf. Fragen zum Aufbau einer Zielvereinbarung, wie ich meinen Mitarbeiter motivieren kann oder auf einen Aufstieg vorbereiten kann. Aber es kommen keine Fragen zum Thema Programmierkonzepte, Projektmanagement oder Prozesskostenkalkulation (BAB)?

  • Gerne :)
    Das Problem ist, ich kenn mich beim IT Professional nicht aus. ;)


    Aber rein von der Verordnung her sehe ich gar kein Fachgespräch bei Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
    http://www.gesetze-im-internet.de/it-fortbv/__6.html


    Nur bei betriebliche IT Prozesse
    http://www.gesetze-im-internet.de/it-fortbv/__4.html


    Das ist aber wohl eher das was du als "Projektarbeit" bezeichnest?



    Ich seh da sonst einfach keines...


    Ich sehe bei Mitarbeiterführung und Personalmanagement nur


    ...


    praktische Demonstration vorbereiten und durchführen.
    (2)
    ...
    Die praktische Demonstration soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin erhält Gelegenheit, sich mindestens 20 Minuten, höchstens 30 Minuten vorzubereiten.


    Klingt sehr nach vorgegebenem Thema. Dann etwas Zeit, dann durchführen. Aber dann kein Fachgespräch dazu? Sieht jedenfalls so aus.



    Vielleicht meldet sich ja noch jemand der sich damit wirklich auskennt.





    -----------------------------------------
    Wenn/Falls du das mit Wirtschaftsfachwirt vergleichen willst:
    http://www.gesetze-im-internet.de/wfachwprv/__3.html
    Es steht explizit Fachgespräch.
    Die Verordnung lässt das gesamte Stoffgebiet zu. Nur Schwerpunkt FZ.
    Rein praktisch ist Arbeitsrecht auf jeden Fall drin. Oder wo das Gespräch hinführt.
    Aber es kann sich kann sich keiner beschweren wenn was anderes drankommt.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Hmm...mir steht die mündliche Prüfung mit der Ausbildungseinheit bevor und soweit ich weiß muss nur etwas vorbereitet und das Ergebnis vorgeführt werden. Danach gibt es noch ein Fachgespräch das sich rund um das Thema drehen soll. Ich würde sicherheitshalber alles nochmal lernen. Die Prüfungen liegen ja noch nicht so lange zurück so das du bestimmt nicht wieder von vorne anfangen musst. ;)

  • Halb so wild, dennoch schon einmal danke für deine Bemühungen Corsarah.
    Die von dir zitierten Texte stehen auch in der Prüfungsordnung für Operative Professionals. Allerdings steht in den Prüfungshinweisen:




    Prüfungsteil Demonstration
    Von diesem Prüfungsteil kann befreit werden, wer die Ausbildereignungsprüfung innerhalb
    der letzten fünf Jahre abgeschlossen hat. Die Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Prüfungsgespräch.

    Ich denke, morgen rufe ich doch mal die IHK an und frage nach was denn nun richtig ist.