Betriebswirt Herbst 2016 Austausch

  • Ich schreibe Teil 2 im Juni 2017. Ich bin ja bei einem Dienstleister und bis April ist noch Unterricht. Eigentlich hätte ich beide Teilte im Juni 2017 schreiben sollen, nur ich habe den Teil 1 vorgezogen und vieles mir selber erarbeitet.
    Du kannst ja mal nach den Prüfungen schreiben wie es war und was die Schwerpunkte waren :)

    Fachhochschulreife (2002)
    Informatikkaufmann (2006)
    Industriefachwirt IHK (2016)
    Kaufmännischer Betriebswirt IHK (2018)

  • Danke!
    Das war heute nicht ohne. Ich hoffe irgendwie auf 50 Punkte, dass möchte ich nicht noch einmal erleben...


    Was kam dran: Zielphasen, ganz viel Personalmanagement (Auswirkung von Zielvereinbarungen auf unterschiedliche Arten von Mitarbeiter), Projektmanagement, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement mit TQM, Grid Verfahren... Den Rest habe ich wohl irgendwie verdrängt.


    Gruss aus Frankfurt

  • Danke :)
    Ohje, das hört sich aber nicht so positiv an :( Ich hoffe, dass du die 50 Pkt erreicht hast !!
    Vielleicht wird die Prüfung dann morgen dafür einfacher? Ich hoffe es auf jedenfall!!! Falls morgen noch ein Kopf dafür hast und noch ein paar Dinge weißt, kannst du diese ja gerne hier nennen :)
    Morgen bekommst du auch noch rum, dann sind die schriftlichen Prüfungen ja erst mal rum :) Dann heißt es abwarten und Tee trinken ... bei uns dauert die Korrekturzeit 6-8 Wochen ... ich tippe auf Ende Januar. Viel Erfolg morgen :)

    Fachhochschulreife (2002)
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  • Wann ist der Vertrag zu Stande gekommen (falls im Ladenlokal - dann Wirksamkeit der AGB's ja oder nein)?
    Da gab es dann mehrere Wege (ich habe §535 BGB, Mietvertrag, Formfrei, zu Stande gekommen im Ladenlokal, Einbeziehung der AGB's a) im Vertrag: nein, da nicht schriftlich b) als Aushang: nein, da nicht ersichtlich im Baumarkt, gewählt)

    Das hast Du richtig erkannt. Der Vertrag ist im Laden geschlossen worden, dort wurde auf die AGBs nicht hingewiesen, also sind diese nicht Vertragsbestandteil geworden.


    Hier standen diese Klauseln gar im Vertrag

    Eben nicht. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen.


    Die Kündigungsfrist von 4 Wochen jedoch nicht, weil ihm eine 8 wöchige Frist zusteht.

    Kündigungsfrist ist - wie Du oben schon richtig beschreibst - 2 Monate zum Monatsende. 8 Wochen wäre falsch! Ich schreibe dies, weil mit solchen Ungenauigkeiten immer wieder Punkte verschenkt werden.

  • Hallo Martin,
    Danke für den Hinweis.
    Korrigierst du gerade die Recht Prüfungen? :D
    Ich muss jetzt mal blöd nachfragen, "2 Monate zum Monatsende" so steht es ja im Gesetz. Ich habe leider 8 Wochen hingeschrieben. Ist das dann komplett falsch oder wenn es z.B.für diese Aussage 3 Pkt gäbe, würde man noch ein Teil der Pkt bekommen? Der Korrektor sieht ja, dass der Prüfling das schon richtig im Gesetz erkannt hat, oder?
    Leider habe ich zu viele Pkt verschenkt :(
    Jedoch werde ich es im Juni 2017 besser machen!!!!

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  • Also 8 Wochen sind eben nicht 2 Monate zum Monatsende. In der betreffenden Aufgabe musste man aber auch erkennen, dass die Kündigungsfrist des AG falsch war und dass die Beschäftigungszeiten vor dem 25.Lebensjahr auf Grund EUGH Rechtsprechung im Gegensatz zum Gesetzestext zu den Berufsjahren zählen - dafür gibt es dann natürlich auch Punkte.


    Der Hinweis, dass Du einfach das Gesetz abschreiben kannst, an Stelle es oberflächlich und falsch aus Deiner Erinnerung zu zitieren, nützt Dir jetzt leider auch nichts mehr. Und noch hast Du das Ergebnis nicht, vielleicht hat es ja trotzdem gereicht.

  • @Martin.Lesny


    Bei der Baumarktaufgabe im Recht stand dort nicht bei der Frage, dass der vorgefertigte Mietvertrag dann beinhaltete "1... min 10 Tage, 2... Zusatzteil, 3... Haftung"?


    Der Mietvertrag ist doch das was der Kunde unterschreiben muss(te). Und diese AGB sind doch damit wirksam geworden? Nirgendwo aus diesem Vertrag ergibt sich das hier andere Vereinbarungen vorgingen.


    Im Vorfeld gab es Telefonat. Natürlich wären solche Absprachen vor AGB zu werten. Doch es war ein Angebot und ob dieses nach Wochen dann noch Bestand hat? Ein Vertag kam aus meiner Sicht nicht am Tele zustande, da dann eine einfache Abholung geteicht hätte und nicht ein "neues Angebot" per Mietvertrag das dann so angenommen wurde.